Anpassung der Entschädigung und Kostenpauschale  zum 1. 7. 2012
Anpassung der Entschädigung und Kostenpauschale zum 1. 7. 2012

Anpassung der Entschädigung und Kostenpauschale zum 1. 7. 2012

 

Muenchen 14.Maerz 2012

 

München. Nach einer Nullrunde und einer moderaten Erhöhung in den vergangenen beiden Jahren wird die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der durchschnittlichen Einkommensentwicklung angepasst: Sie steigt ab 1. Juli 2012 um 179 Euro auf 7.060 Euro; die Kostenpauschale wird um 73 Euro auf 3.214 Euro angehoben. Grundlage für die jährliche Festlegung der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale jeweils zum 1. Juli ist die Einkommens- und Preisentwicklung, die das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung errechnet. Nach dem Abgeordnetengesetz war dabei der Zeitraum von Juli 2010 bis Juli 2011 maßgeblich. Diese Regelung besteht seit 1996 und hat sich bewährt, stellt  Landtagspräsidentin Barbara Stamm fest. Auch die Arbeit eines Politikers oder einer Politikerin müsse – wie jede andere Arbeit auch – angemessen bezahlt werden. „Es muss attraktiv bleiben, sich als Volksvertreter oder Volksvertreterin mit einer 60- bis 80 Stunden-Woche für die Interessen der Bürger und Bürgerinnen einzusetzen“, betont Barbara Stamm.

Die Landtagspräsidentin erinnert in diesem Zusammenhang an die einschneidenden Änderungen, die in den vergangenen Jahren vor allem bei der Altersversorgung von Abgeordneten erfolgt seien. So seien längere Mitgliedschaftszeiten im Landtag nötig, um entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Auch  die Altersgrenze wurde – entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise  auf das 67. Lebensjahr angehoben.