(Robert Tanania) Mit einem Dringlichkeitsantrag haben die Landtags-Grünen am vergangenen Mittwoch, dem 22. März 2023, den Stopp der Rückzahlungsforderungen bei den Corona-Hilfen beantragt. „Das Versprechen der Söder-Regierung in der Pandemie war unbürokratische, unkomplizierte Hilfe – doch inzwischen will sie von 260.000 Menschen in Bayern Geld zurück. Das ist für viele nicht leistbar und existenzbedrohend und steht in krassem Missverhältnis zu den früheren Aussagen“, so Sanne Kurz, die Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen. Deshalb forderten die Landtags-Grünen die Staatsregierung mit einem Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung am Mittwoch, dem 22. März 2023, dazu auf, ihre Rückzahlungsforderungen an Selbständige, Nachwuchs-Künstler*innen und Kleinunternehmer*innen zu stoppen.
Dazu erklärt Sanne Kurz: „Wer Corona-Hilfen und Stipendien jetzt zurückfordert, stürzt viele Selbständige und Freischaffende in die nächste Krise. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Staatsregierung die Existenz von gut einer Viertelmillion Soloselbständigen, Kreativen sowie den Kleinunternehmern in der Gastronomie, Touristik, dem Einzelhandel und im Kulturbereich über die Pandemie und die Energiekrise hinaus sichert.“ Alleine das Argument mit den Rückzahlungen eine „Überkompensation“ zu verhindern, sei schlicht unfair, so Sanne Kurz: „Kleinunternehmen und Soloselbständige spüren Monate, teils Jahre die Auswirkungen der Pandemie. Viele haben von ihren Ersparnissen und Altersrücklagen gelebt. Da sind die Rückzahlungsforderungen ein Schlag ins Gesicht. Die Söder Regierung muss nun ebenfalls Verantwortung übernehmen. Sonst droht die Pleitewelle, die durch die Corona-Soforthilfe eigentlich hätte verhindert werden sollen.“
Die konkreten Forderungen der Landtags-Grünen in diesem Zusammenhang sind:
– Die bayerische Corona-Soforthilfe darf nicht mehr auf die Künstler*innenhilfe (Soloselbständigenprogramm) angerechnet werden.
– Zuflüsse aus Stipendien, Preisgeldern, Programmprämien, oder Erlösen aus Urheberrechten, die zufällig in den Anrechnungszeitraum der Corona-Soforthilfen gefallen sind, sollen nicht auf diese angerechnet werden.
– Der Berechnungszeitraum von drei Folgemonaten nach Auszahlung muss angepasst werden.
– Es braucht Lösungen bei den Rückzahlungen aus den 5.000 Stipendien.
– Kosten aus Löhnen und Gehältern für Liquiditätsengpässe müssen rückwirkend anerkannt werden, wenn kein Kurzarbeitergeld o.Ä. geflossen sind.