Wer besitzt überhaupt ein Grundrecht? Wer kann sich der Grundrechte bedienen?
Wer besitzt überhaupt ein Grundrecht? Wer kann sich der Grundrechte bedienen?

Wer besitzt überhaupt ein Grundrecht? Wer kann sich der Grundrechte bedienen?

Wer ist so „frei“?
1. Jeder, der am Leben ist – und solange er am Leben ist!
Das ist die Basis, die Grundvoraussetzung – für alle!
Das ist d a s Grundrecht schlechthin!
2. Keiner hat das Leben aus sich selbst – birgt das nicht eine Verpflichtung der älteren Generation gegenüber in sich?
3. Und keiner hat seine Existenz in sich selbst – und er kann nur mit anderen gemeinsam sein Leben verwirklichen,
er ist in eine Gemeinschaft eingebettet.
Selbst Robinson auf seiner Insel konnte nur in, mit und aus seiner Umgebung leben: mit der Natur und Tieren.
4. Jeder muss s e i n Leben bewahren und das von allen vor und mit ihm
und somit auch aller Voraussetzungen.

Lebenserhalt für alle – das ist das primäre Grundrecht!!
Nur aufgrund dieser Basis kann man alle anderen formulierten Grundrechte und Freiheiten beanspruchen.
Und das ist der Maßstab für alle drei Säulen der Gesellschaft:
Legislative zuerst, gefolgt von Exekutive und Jurisprudenz.

Es ist eine Anmaßung einzelner, von Freiheitsrechten und deren Einschränkung zu schwafeln und diese voranzustellen,
wenn dadurch das Leben von Mitmenschen gefährdet, ja ihnen genommen wird (Zahl der Todesopfer!!).
Nur Lebende können alle anderen Rechte genießen.
Leben zu dürfen ist die erste Würde, unantastbar!

5. Dieser Maßstab bestimmt zweierlei:
– Welche Grundrechte kommen der Basis „Lebensrecht“ am nächsten und müssen erstfolgend gewertet und abgesichert werden?
– Wie sind Einschränkungen und deren Zeitraum zu bemessen?
Am nächsten kommt sicher das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2), v.a. wenn Long Covid-Folgen
das Leben schwerwiegend/langfristig bis bleibend verändern.
6. Freiheit der Lebensgestaltung beinhaltet im gegenwärtigen Infektionsschutz-Zusammenhang
die Arbeit, die Sicherung des Lebensunterhalts und der Wohnung:
Verbote/Sperrungen/Einschränkungen zum Schutze des Lebens anderer müssen durch die Gesellschaft angemessen
existenzerhaltend ausgeglichen werden.

6. Wie ich aufgrund meines Verständnisses bestimmt Partei-Aktionen beurteile (ich diese daher für wählbar halten kann)
und was ich mir von der Jurisprudenz erwarte, dürfte sich klar ergeben.

MünchenBlick/ Walter Schober

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