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Leben retten!! – oder Recht aufs Sterben durch Recht auf Freiheiten ?
LLeebbeenn rreetttteenn!!!!  ooddeerr RReecchhtt aauuffss SStteerrbbeenn dduurrcchh RReecchhtt aauuff FFrreeiihheeiitteenn ??

Leben retten!! – oder Recht aufs Sterben durch Recht auf Freiheiten ?

Die jetzige Corona-Situation zeigt, daß unser Staat falsch aufgestellt ist, die drei Säulen einer Demokratie nicht richtig gewichtet sind:
1. Souverän ist das Volk, von dem alles Recht ausgeht. Dieses wählt seine Vertreter: die Parlamente –
diese regeln in Gesetzen alle Angelegenheiten der Gesellschaft als ganzer. der Einzelne ist ihr eingeordnet.
Die Gesetze umfassen die einmal festgelegte Verfassung, die Grundrechte und gesetzliche Einzelregelungen.
2. Die Parlamente als Legislative bestimmen die Exekutive, also die Ausführungsorgane – die Regierungen.
3. Zur Klärung von Streitfällen dient die Jurisprudenz als dritte Säule von Demokratie und Gesellschaft, und dies in Anwendung aller Gesetze, und zwar
aus einem geordneten Ganzen des Rechtswesens als Wissenschaft heraus: Wissenschaft definiert sich nämlich als „geordnetes Ganzes von Wissen über ein Sachgebiet“,
wird so an Universitäten und Hochschulen gelehrt und geprüft.
Leider hat sich die Jurisprudenz gegenüber dem Rechtswesen als Wissenschaft verselbständigt, indem es das Ganze (ein Zueinander, Ineinander)
in die Einzelteile zerlegt mit Je-Eigengültigkeit, buchstäblicher Eigenbedeutung –
bis dahin, daß einzelnen Absätzen eines Gesetzesparagraphen unbezogen aufeinander eine Einzelregelung zugesprochen wird und nicht einer aus dem andern folgend.
Dazu kommt. daß vereinzelt Standesregelungen (zB der Richter, der Anwälte) isoliert von der Verantwortung der Gesellschaft und der Rechtsordnung gegenüber
faktisch Vorrang haben, den Gesetzestext definieren – und nicht umgekehrt.

Auf die aktuelle Situation der COVID-19-Virusbedrohung bezogen heißt das:
Die Legislative hat die Infektionsschutzgesetze erlassen –
es ist Aufgabe der Exekutive, sie durchzuführen, also Aufgabe der Bundesregierung und der Regierungen der Länder –
das Rechtswesen als Wissenschaft und in Ausführung die Jurisprudenz, also die Gerichte, ist/sind für Streitfälle zuständig,
haben dabei nach dem in sich geordneten Ganzen zu fragen, nach dem Ineinander und Miteinander zu werten – und das auch bei den Grundrechten.
Es hat zwar jedes Grundrecht eine starke Wirkung,
aber wenn das Grundrecht auf Leben unwiederbringlich verletzt wird, unumkehrbar
und es bei der Unversehrtheit von Leben und Gesundheit bis zu schweren und schwersten andauernden Qualitätsverlusten,
und das von ganzen Gruppen der Gesellschaft und einzelnen jeden Alters,
dann haben andere Glieder der Gesellschaft nicht das Recht auf unbegrenzte/uneingeschränkte/anordnungsfreie Äusserungen von Eigenmeinungen
(dies kann online und brieflich erfolgen), auf Protestversammlungen/Protestmärsche, Widerstände unter Brechung aller für alle geltenden Vorschriften.

Ein Virus (sogar das Grippevirus) entsteht nicht im Innern eines Organismus, sondern kommt von aussen, also durch Kontakte mit anderen Menschen.
Wenn also Reduktion und Vermeidung von Kontakten sowie Filterschutz gegen Partikelübertragung Gebot der Stunde ist und angeordnet wird,
so müssen sich alle zugunsten des Lebensschutzes aller Mitglieder der Gesellschaft daran halten.
Recht auf eigene Meinung ist damit nicht genommen, nman kann sie auch unter Einhaltung von Anordnungen äussern (wie gesagt medial)
und nicht nur in öffentlichen Proklamationen, Aufmärschen, körperengen Kontaktansammlungen bis zu Tausenden oder in Autoskorsos
ohne Eigenschutz der Insassen und nachher weiterreichenden Kontakten).

Wieso informieren sich nicht alle Kritiker über das hoch-belastete Klinikpersonal, was wirklich abläuft,
– bei Menschen, die zur Einhaltung der Auflagen gezwungen sind und ihre Existenzgrundlage verlieren (ist das kein Grundrecht?),
– bei den unter Vereinsamung Leidenden in Heimen – bei den Kindern und Jugendlichen, wie sie zu anderen Wegen ihres Lernens gezwungen sind?
Die, die ihre Kontakte reduzieren, müssen sich als die Dummen fühlen, als die Verlachten von den andern in deren Selbstherrlichkeit
(und ohne selbst in Existenznöte oder/und Überlastung zu geraten).

Und die Regierungen und Ordnungsorgane getrauen sich nicht, gegen d i e s e Leute vorzugehen, die aber so den Stopp der Gefährdung und Übertragung boykottieren,
weil die Jurisprudenz ihre Verselbständigung selbst unter den gegebenen Totenzahlen (täglich Hunderte – unwiederbringlicher Verlust des Lebens oder der eines lebenswerten Lebens)
nicht korrigiert aus eigentlich selbstverständlicher ganzheitlicher Sicht und Einsicht heraus
– grundsätzlich (wenige Ausnahmefälle).
Das wäre aber das Gebot der Stunde!!

Die Chefredaktion – bitte nicht in einer Bananenrepublik