Wort zur Lage (Teil 2)  – Exekutive, Lockdown, Beschränkungen
Wort zur Lage (Teil 2) – Exekutive, Lockdown, Beschränkungen

Wort zur Lage (Teil 2) – Exekutive, Lockdown, Beschränkungen

1. Aus dem geordneten Ganzen aus allen Grundrechten aller Glieder der Gesellschaft darf sich kein Aufheben und keine Gefährdung des Rechtes auf Leben und Gesundheit einzelner ergeben.
2. Aus dem inneren Zusammenhang heraus kann es kein gleichrangiges Nebeneinander und kein isoliertes Zusprechen e i n e s Rechtes geben.
3. „Leben“ gibt es nur im Entweder-Oder, „Gesundheit“ ist nicht von fremder Seite begrenzbar – „Freiheit“ ist jedoch gegebenenfalls zum Wohle aller regelbar bis einschränkbar/begrenzbar, aus Vernunft und Verantwortung des Einzelnen zur Selbstdisziplin und zu Selbstverzichten. „Einsicht“ ist der normale Weg – was ist, wenn sie verweigert wird?

Die gesetzliche Grundlage hat der Bundes-Gesetzgeber mit dem Infektionsschutzgesetz geschaffen, die Exekutivorgane sind mit der Durchführung beauftragt: die Regierung (Bund bzw. Länder).
Streitfälle regelt die Jusrisprudenz – aber im Sinne obiger drei Punkte.
Alle drei Grundgewalten/Grundfunktionen/Säulen der Gesellschaft sind selbstverständlich
zur Richtigkeit, Effizienz und Angemessenheit aller Bestimmungen für die jeweilige Situation verpflichtet.
Bei der Einordnung in ein Ganzes müssen aber nicht alle Einzelheiten mittels Formulierungen vorgefertigt/vorgegeben werden.

1. Das Virus kommt von aussen, wird durch Kontakte übertragen – also können nur Kontaktbeschränkungen ABHILFE schaffen: grundsätzlich umfassend, total – im öffentlichen und im privaten Raum, jeweils kontrolliert (primär selbstkontrolliert,
aus der Unverletzbarkeit von Leben und Gesundheit anderer gegebenenfalls sanktionierbar).
Die sog. AHA-Regeln umschreiben den Rahmen: Abstand – Hygiene – Alltagsmaske.
2. Für die jetzige Situation wurde für das gesellschaftliche Funktionieren die
– wirtschaftliche Basis (Geschäftsleben, insbesondere zur Ernährungssicherung)
– die Ausbildung der Kinder/Jugend (Schulwesen)
– die dazu nötige Mobilität
unter Einhaltung der AHA-Regeln und mittels Erstellung eines Konzeptes als vorläufig unverzichtbar festgelegt.

Da kann aber Einzelnes durchaus auf Angemessenheit, Stimmigkeit und Rechtsgleichheit überdacht werden, nötigenfalls in öffentlicher Diskussion (gewaltfrei, geordnet) zur Korrektur, im Blick auf eine Akzeptanz –
aber bei beiden Seiten: Gedankenlosigkeit, Wurstigkeit, Ignoranz (insbesondere im öffentlichen Nahverkehr, auch in Regionalzügen) bis zur Ablehnung und Resistenz bei Teilen der Bevölkerung.
3. Wenn einzelne Berufsgruppen ihre Basis, ihr Einkommen verlieren zugunsten der Allgemeinheit, so hat diese die Aufgabe, für einen Ausgleich zu sorgen, aber unverzüglich und verlässlich. Das jetzige Angebot (75 % vom November 2019 ist grundsätzlich akzeptabel – bei unregelmäßigen/saisonalen Einnahmen muß eine andere Lösung gefunden werden).
Die totale Schließung j e n e r Gaststätten, die große konzeptuelle Anstrengungen unternommen haben, ist aber
davon unabhängig zu überdenken:
Zur Ernährung der arbeitenden Bevölkerung (ohne Betriebskantinen, deren Überfüllung zudem zu vermeiden ist; unter Vermeidung von Arbeitszeitverlust) müsste eine Lösung für begrenzte Mittagszeit (ev. auch nach Betriebsschluss) gefunden werden (angepasst begrenzte Plätze, auf Anmeldung) gefunden werden (nicht nur Abholung und Zustellung) –
entsprechender Einkauf von Kaltverpflegung in Supermärkten ist ja möglich, aber kein Ersatz.

An Misstrauische, Kritiker, Nachbeter von Vorgegebenem, an die Querdenker gerichtet:
Nehmt die täglichen Zahlen nur einmal in den Hinterkopf auf – 75 % können zur Zeit nicht nachverfolgt werden;
nehmt aber die Zahlen der in Kliniken Eingelieferten, vor allem die steigenden der Intensivbetten-Belegung, die der Toten
(auch 1 % der bloß Infizierten ist zuzviel!) ernst.
Schaut die täglichen nano-Berichte (3-Sat 18 Uhr 30, tags darauf ebendort und Phoenix gestaffelt) und
die Berichte der Experten mehrfach in ntv an,
nehmt die neu sich ergebenden Forschungsdaten zur Kenntnis: 3 bis 4 Tage vor Auftreten von Symptomen erfolgte die stärkste Ansteckung, in Unkenntnis! 10 % sind Superspreader; die Streuungszahl K ist wichtiger als die R-Zahl und die der bloß Infizierten, die nicht so schwer erkranken). Aber:
Wissen Sie schon, daß die Ärzte dabei sind, Beratungsstellen zur Betreuung der 3 bis 10 % einrichten, die auch nach mildem Verlauf an Langzeitfolgen leiden? Einzelheiten können sie übrigens alles geschildert bekommen –
wollen Sie das für sich riskieren, für Freunde und Bekannte?

MünchenBlick/ Walter Schober

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