1. Wer politischer Verfolgung ausgesetzt ist und als Zivilist von Krieg bedroht ist und Schutz sucht, muß diesen Schutz bekommen – soweit so gut.
Aber die Gesamtheit der Staaten der Welt ist herausgefordert, die ganze Weltgemeinschaft – nicht Deutschland allein.
Die Staaten der Welt sind in der UNO erfasst und diese hat für diesen Sachverhalt eine zuständige Abteilung(die UNHCR) und eine assoziierte Institution (IOS)
und sie hat Regeln für diesen Sachverhalt.
Auf ihre Initiative hin wurde auch die „Genfer Flüchtlingskonvention“ gegründet, die mehr als 140 Staaten ratifiziert haben. Diese alle haben zu ihrer Verpflichtung zu stehen!
2. Infolgedessen ist für Flucht und Vertreibung, Schutz vor politischer Verfolgung und Krieg die UNHCR und die angegliederte Assoziation IOS zuständig: somit für Einrichtungen, Abwicklung, Verteilung auf Aufnahmeländer. Sie müßten das Heft des Handelns in die Hand nehmen und Hauptaktionär werden (im doppelten Sinn des Wortes)
– ob im Nachbarland zum Verursacher (bei Landesgrenzen) bzw. einem Transitland(Zwischenland),
– ob im offenen Meer (als internationale Gewässer)
und zumindest für die Kostenorganisation wenn nicht für deren Übernahme.
Analog zu UN-Botschaften wäre das Handeln in exterritorialen Bereichen.
Ergänzung vom 14.7.:
Es ist ein Armutszeichen, daß dies nicht selbstverständlich ist und die UN gestern/heute einen
„UN-Migrationspakt“
schließen musste (ZDF/ORF-Videotext: alle Staaten ausser USA; ARD-Videotext: 190 Staaten ohne USA) für die z.Zt. ca 250 Millionen Migranten auf der Welt
„um die Flüchtlingebewegungen besser zu organisieren“ und die „Rechte der Betroffenen zu stärken“
(ZDF-Viedeotext: als Mittel, „die Herausforderungen anzugehen mit dem Ziel, eine sichere Migration zu fördern und dem Menschenhandel entgegenzuwirken“) –
doch dies wieder nur „völkerrechtlich nicht bindend“ und als „im Dezember formal angenommen“ geltend.
Was die EU „freiwillig“ nennt, ist bei der UNO halbherzig ohne Verpflichtung und ohne konkrete Kritik an der Praxis einiger Länder. Aber das verdient dann nicht die Bezeichnung „Pakt“: Zu einem solchen gehören
klare Zusagen und Aufgaben („Pakt“ und „Fakt“ sind logisch verwandt).
Konsequenz: UNHCR und IOM müssen wie oben genannt die Ersthandelnden sein – und die UNO müßte politisch eingreifen (UN-Mitglieder müüsen sich nach UNO-Statut verhalten).
3. Analog zu den Botschaften der UNO, die exterritoriales Hoheitsgebiet sind, müßten diese Einrichtungen ebenfalls exterritorial sein (Dann müßten betroffene staatliche Hoheiten nicht Angst haben, die Schutzsuchenden nicht mehr los zu werden, für die Kosten aufkommen zu müssen – eigentlich Motiv genug, eigene Hoheitsrechte hintanzustellen, Souveränitäten zu begrenzen).
4. Wo jetzt bereits Flüchtlinge sich auf europäischem Boden befinden, gilt die EU-Regelung Dublin 3:
Das Erstland ist für Registrierung und Verfahrensabwicklung zuständig und kein weiteres Land. Bei illegaler Weiterreise bzw. Durchwinken kann, ja muß also zurückgeführt und dort aufgenommen werden.
Diese Verfahren sind differenziert in den Kategorien
-„Asyl“ (bei völkischer und religiöser Verfolgung)
-politischer Verfolgung („Konventionsflüchtlinge“)
-Schutz vor Krieg („subsidiärem Schutz“)
durchzuführen – was leider nicht geschieht, denn es wird bei allem von „Asyl“ gesprochen.
Aber:
Da die zufällig an den Aussengrenzen der EU liegenden Länder (insbesondere in der jetzigen Situation Griechenland, Italien (mit Malta), Spanien ..) diese Aufgabe für die Europäische Union erfüllen, ist die EU insgesamt für Durchführung und Kosten zuständig. Wenn diese sich beklagen, „alleingelassen zu werden“ und jetzt Rückführungen strikte verweigern, ist dies verständlich –
aber die EU hätte dies vorige Woche regeln müssen
und muß das schnellstens nachholen, was sich in den Gesprächen über die „Verwaltungsabsprachen“ (laut Frau Merkel) niederschlagen muß: Kostenträger EU und nicht Deutschland.
Wenn ein Land zuvor eigene Hoheitsrechte über alles gestellt hat und dies weiterhin tut, abwehrend, ist es selbst schuld und und müssen die Leistungen klar geregelt werden.
Anmerkung vom 15.7.: Daß Italien vor Anlande-Erlaubnis für Schiffe vorherige Aufnahmezusagen anderer Länder verlangt, ist ein Ausweg und soll nicht die Norm sein: von Dublin her gesehen nicht und vom UN-Pakt her gesehen nicht.
5. Selbstverständlich muß die EU für die Weiterleitung der anerkannten Flüchtlinge (Asylanten, Konventionsflüchtlinge, Sekundär-Schutzberechtigte) sorgen – in einem Regelmechanismus gewiss, aber verpflichtend.
Deswegen müssen die Konten jeden Landes auf Saldo-Konten (Haben gegen Soll) umgestellt werden (Wer von uns darf getrennte Konten haben?) – oder sich weigernde Länder (Visegrad-Staaten z.B.) müssen im entsprechenden Ausmaß zusätzliche Kosten für die Aussengrenzen bzw. die Staaten dort übernehmen (dann erspart sich Hr.Orban sein „solidarisches Absperren“ ungarischer Grenzen, dessen er sich rühmt).
MünchenBlick/ Walter Schober