Müsste ein Koalitionsvertrag nicht ein Partnerschaftsvertrag sein?
Müsste ein Koalitionsvertrag nicht ein Partnerschaftsvertrag sein?

Müsste ein Koalitionsvertrag nicht ein Partnerschaftsvertrag sein?

Wenn es jetzt doch um eine große Koalition von CDU/CSU und SPD geht, so darf nicht wie zuletzt mit „Unverhandelbarem“, „roten Linie“ bzw „unverzichtbaren Bedingungen“ bzw. „Zugeständnissen“, nicht mit „Wenn die uns wollen/brauchen: nur mit unserem Wahlprogramm!“ in die Gespräche gegangen werden.

1. Die Wahlprogramme sind eine gewisse Vorlage für die Gespräche, aber sie sind vom Wahlvolk gewichtet worden!
Keine Partei hat eine über 50-prozentige Zustimmung bekommen, aber die CDU/CSU eine von 33 %, die SPD eine von 20,6 % (immerhin die zweithöchste). Dieses Verhältnis muß a u c h in das Ergebnis der Verhandlungen eingehen.

2. Daß beide Parteien mit der GroKo nur dieses Ergebnis erzielten, beide trotz durchaus gegebener Leistungen Stimmen und damit Zustimmung verloren haben, beinhaltet a u c h eine Partnerschaft – auch eine zum gemeinsamen Hinterfragen.
Da beide aber trotzdem die meiste Zustimmung bekommen haben und eine Alternativlösung sich zerschlagen hat,
da das Parlament, so wie gewählt, verantwortlich ist, aber eine handlungsfähige und entscheidungsfähige Regierung als Exekutiv-Organ braucht,
verlangt das von beiden Parteien eine echte Partnerschaft für die Zukunft des Landes und seiner Menschen,
in der gegebenen Situation auch mit Blick auf die Anliegen der Menschen, die den übrigen Parteien mit 46,4 % zugestimmt haben. Da wäre die sogenannte „Schnittmenge“ gewichtet herauszuholen.

3. Es muß zu einem gemeinsamen Wollen kommen:
– in gemeinsamen Zielen (Langzeitziele – Ziele in der Regierungszeit aus einer Gesamtverantwortung heraus – realistische Etappenziele)
– in diesem Rahmen mit jeweiligen Akzenten (nicht aber mit Ausschließlichkeit, gegen den anderen; jedes Ministerium bekommt dann sein Terrain übertragen)
– Anliegen und erzielte Leistungen werden gegenseitig anerkannt, auch der Öffentlichkeit gegenüber.

Das ist das Neue in meinem Verständnis von Partnerschaft und das müßte dem jeweiligen „Juniorpartner“ in einer Koalitionsregierung die Sorge nehmen, daß seine Verdienste und Erfolge dem „Mehrheitspartner“ zugeschrieben werden. Beide müssen als Partner auftreten!

Was ich mir vorstelle, geht aus meinen bisherigen Artikeln hervor:
27.9. Der Begriff „Obergrenze“ – politisch erreichbar?
29.9. Anmerkungen zur Wahl un zur Regierungsbildung
16.11. Anmerkungen zu: Parteiengespräche/Gegierungsbildung
18.11. Unbedingt Jamaika?
19.11. Ein anderes politisches Thema: Ist die Landwirtschaftspolitik Bayerns vorbildhaft auf dem richtigen Weg? (in Etappen zu schreiben)
22.11. Zum bisherigen Scheitern und den Reaktionen
28.11. Welchen Stellenwert hat die Genfer Flüchtlingskonvention?
30.11. Zur politischen Hysterie bezüglich Glyphosat-Regelung und Söder/Herrmann

MünchenBlick/ Walter Schober

P.S.: Wenn Juristen, Funktionsträger .. einwenden, das Wort „Partnerschaftsvertrag“ sei in Gesetzestexten nicht vorgesehen, so meine ich,
daß Koalitionäre an Verhandlungen für einen „Koalitionsvertrag“ in der Haltung „Partner“ sowohl herantreten, dies dann wörtlich einfließen lassen und am Ende der Öffentlichkeit gegenüber aussprechen können, dem Partner seinen Anteil zugestehend und alles gemeinsam verantwortend.