Der Begriff „Obergrenze“ –  politisch erreichbar?
Der Begriff „Obergrenze“ – politisch erreichbar?

Der Begriff „Obergrenze“ – politisch erreichbar?

Zur hochaktuellen politischen Diskussion ist festzustellen:

1. Das Kernproblem der Diskussion ist die Nicht-Berücksichtigung der Differenz zwischen
– inhaltlicher Logik des Wortes (man kann auch sagen „Wortbedeutung nach allgemeinem Hausverstand“) und
– dem Fehlen dieses Sachverhaltes in den rechtlichen Formulierungen aller Gesetzestexte aller einzelnen Länder.
An sie müssen aber deren Regierungen sich halten.

2. Problem der faktisch nicht oder höchst unzureichend gegebenen Sicherung der Aussengrenzen Europas

3. sowie der höchst unterschiedlichen Sicherung bzw. Kontrolle der hintergelagerten Ländergrenzen (Schengen und Pkt.2 stehen im Widerspruch).

4. Falsche Deutung der mommentan dh temporär gegebenen Minderung der Flüchtlinge-/Zuwanderungszahlen.

5. Fehlendes Einwanderungsgesetz (müsste gewünschte Zuwanderung regeln; Asylpraxis – im Unterschied zum Schutzstatus, ob uneingeschränkter oder nur subsidiärer ((=sekundärer, untergeordneter, eingeschränkter)) Schutz beeinflusst es nur fallweise).

zu 1.:
Wenn einzelne Länder auf der Welt ihre eigenen Bürger bis zu einem Bürgerkrieg hin vertreiben beziehungsweise sogar töten („wer nicht meiner politischen Meinung ist, hat kein Lebensrecht – mindestens kein Recht auf Arbeit und Lebensunterhalt“),
dann hat die Völkergemeinschaft, haben die anderen Länder in ihrer Gesamtheit keine Obergrenze bei der Aufnahme –
aber nicht jedes Land: Jedes einzelne Land hat sehr wohl eine Obergrenze – also auch Deutschland – ,
die im einzelnen sehr unterschiedlich festzulegen ist: nach Zahl der Bevölkerung und der Leistungsfähigkeit (international festzulegen).

Das haben die Juristen, die die Gesetzestexte ihres Landes verfasst und die Parlamente (auch viele Abgeordnete wären eigentlich Juristen!) nicht erkannt und nicht zur Formulierung gebracht – das müsste aber juristisch greifbar sein.
Auch die UNO-Texte wären zu überprüfen – und die Europäische Union ist ja nur ein Teil der Völkergemeinschaft, wie auch die ASEAN.

Kein Politiker, welcher Partei auch immer, hat diese Diskrepanz erkannt (auch der prominente Alt-Politiker nicht, der gestern in der az von einer „DNA“ geredet hat, ohne konkret darauf einzugehen), thematisiert und eine Bearbeitung angestossen.

Aufgabe:
Es liegt also am neu gewählten Bundestag, dies sofort in Angriff zu nehmen. Denn es wird keine neue Regierung geben nach dem Gang der SPD in die Opposition, da es ohne Lösung des Problems „Obergrenze“ keine Koalition geben wird.
Die Öffentlichkeit muß ebenfalls diese Diskrepanz erkennen und verstehen, daß eine Regierung nur nach formuliertem Recht handeln kann. Dabei muß Asylrecht und Recht auf Schutz – ob uneingeschränkt oder eingeschränkt – grundsätzlich gewährleistet sein.

Und der Öffentlichkeit sei gesagt: Wenn man meint, „als Bürger nicht zur Kenntnis genommen zu werden“, dann muß man sich auch sachkundig machen, seine Kenntnis erweitern und dann Aktivitäten setzen. Nur zu protestieren oder abzuwandern zu Protestgruppen, ist zu wenig.

zu 2.:
Das Problem, die Diskrepanz muß auf UNO-Ebene, auf kontinentalen Ebenen und somit auch auf EU-Ebene in Angriff genommen werden.
Die EU muß zudem alle Maßnahmen zur Sicherung der Aussengrenzen ergreifen und die Kosten tragen.
Die Mitgliedstaaten der EU müssen sich alle (!) an der Aufnahme von Flüchtlingen nach geregelten Normen beteiligen und Kosten übernehmen:
Insbesondere die Kosten der Erstländer haben a l l e zu übernehmen
und an der Weiterverteilung haben sich a l l e zu beteiligen. Wer sich weigert, dem werden Kosten vor Zuteilung von Leistungen abgezogen –
das muß ebenfalls in rechtliche Formulierungen eingehen.

zu Pkte 3 – 5:
Ergibt sich nachfolgend.

MünchenBlick/ Walter Schober

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