Bayerns Verkehrsminister Zeil zum Ergebnis des Bürgerentscheids zur dritten Startbahn
Bayerns Verkehrsminister Zeil zum Ergebnis des Bürgerentscheids zur dritten Startbahn

Bayerns Verkehrsminister Zeil zum Ergebnis des Bürgerentscheids zur dritten Startbahn

Muenchen  Juni 2012

 

Mit dem Bürgerentscheid zur dritten Start- und Landebahn am Flughafen München haben sich die Bürger der Landeshauptstadt gegen das Ausbauprojekt ausgesprochen. „Ich bedauere das Ergebnis des Bürgerentscheids außerordentlich. Es ändert aber nichts daran, dass der Flughafenausbau dringend notwendig ist, wenn Bayerns Bürger und Unternehmen auch in Zukunft mobil und unser Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig bleiben soll. Die Staatsregierung hält daher am Bau der dritten Bahn ohne Wenn und Aber fest“, kommentiert Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil.

 

Die wahlberechtigten Münchner haben heute darüber abgestimmt, ob die Landeshauptstadt als Mitgesellschafterin des Flughafens die Ausbaupläne befürworten oder ablehnen soll. Die Mehrheit der Stimmberechtigten hat sich gegen den notwendigen Ausbau ausgesprochen. „Nun muss die Stadt und ihr Oberbürgermeister Ude entscheiden, wie es weitergehen soll. Für unsere Wirtschaft mit ihrer Exportquote von über 50 Prozent sind dauerhaft gute internationale Luftverkehrsverbindungen unabdingbar. Um die Mobilitätsbedürfnisse von morgen erfüllen zu können, führt am Bau der dritten Start- und Landebahn kein Weg vorbei. Aktuelle Berechnungen prognostizieren für das Jahr 2020 einen Verkehrsbedarf von rund 536.000 Flugbewegungen, für 2025 sogar rund 590.000. Diese Nachfrage kann auf dem bestehenden Zweibahnsystem mit einer maximalen Kapazität von rund 480.000 Flugbewegungen nicht abgewickelt werden“, erklärt Zeil.

 

Über den Bau soll nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung allerdings erst dann im Gesellschafterkreis der Flughafen München GmbH entschieden werden, wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über die zahlreichen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 5. Juli 2011 geurteilt hat.

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