Impfverpflichtung aus und als Impf-Verantwortung
Impfverpflichtung aus und als Impf-Verantwortung

Impfverpflichtung aus und als Impf-Verantwortung

.. ist nicht möglich bei fortdauerndem Gerede der Politiker (v.a. e i n e r Partei) und im Vorrang gesehenen Standesjuristen (Richter, Anwälte, Staatsbeamte)
von Freiheitsrechten als Grundrechte, wenn sie primär oder zumindest gleichrangig gesehen werden.
Das übersieht aber die Grundvoraussetzung dafür, daß jemand ein Freiheitsrecht überhaupt beanspruchen kann:
daß er nämlich am Leben ist.

1. Am Leben zu sein und zu bleiben ist also das Grund-Grundrecht eines/r jeden Bürgers/in schlechthin.
Das kann aber nicht nur durch eigene Verantwortung gesichert werden, sondern zwingendst durch wechselseitige Verantwortung aller in der Gesellschaft:
durch Rücksichtnahme, Vorsorge und Nicht-Gefährdung von sich selbst und der Anderen.
Dazu gehört das Fernhalten von Krankheitskeimen und konkret – in der speziellen Pandemiesituation – durch die alle schützende Impfung:
Ein durch sie Nicht-Infizierter und Nicht-Erkrankter kann nur in geringstem Ausmaß Verbreiter einer ausreichend großen und damit gefährlichen Viruslast werden.

Soweit zur Verantwortung von allen in der Gesellschaft.

2. Nun zur Verantwortung aller drei Säulen der Gesellschaft:
– der delegierten Volksvertreter als Gesetzgeber plus Exekutiv-Regler
+ der Beamten und Berater, die beides mit-vorbereiten und kompetent für die Ausführung sein müssten
– der Richter, die letztlich für die Überwachung der Durchführung/Umsetzung in Korrektheit mit-zuständig sind.

Wenn das Recht auf Leben und dessen Erhaltung nun die Voraussetzung für alle anderen Grundrechte ist, diese davon abhängen, unabdingbar,
dann gehen alle schützenden und erhaltenden Maßnahmen vor, sind als primär anzusehen vor allen anderen,
Sie sind in sich geeignet, zielführend und angemessen (wobei das Gegenteil zu beweisen wäre).
Alles zu unterlassen, was das Leben anderer gefährdet, ist grundlegende Pflicht aller –
dem zuerst nachzukommen, kann keine Konkurrenz zu sog. Freiheitsrechten sein, sondern geht diesen vor.

Das Rechtssystem ist eine Wissenschaft und ist definiert als „geordnetes Ganzes von Wissen über ein Sachgebiet“.
Die akademischen Lehrer, die die Juristen ausbilden und examinieren, müssen also die inneren Zusammenhänge, Kausalitäten, Prämissen
in ihre Überlegungen und Schlussfolgerungen einbeziehen und dies weitergeben und überprüfen.
Die berufsständischen und zugelassenen Juristen in der Jurisprudenz müssten dies aus den ihnen vorgegebenen Sätzen herausholen,
diese dahingehend hinterfragend, damit die ausformulierten Gesetze auf die Intentionen und Ziele hin (auch wenn sie in der Gesetzgebung mangelhaft formuliert sein sollten).

3. Dem Recht auf Leben am nächsten steht aber das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“,
was sinnvoller- und angemessenerweise nur sein kann: auf ein lebenswertes, aktives Leben, mit Teilnahme am gesellschaftlichen Leben,
folglich auf und durch ausreichende und angemessene Gesundheit –
und nicht auf die Freiheit, sich nicht in den Oberarm stechen zu lassen.

4. Wenn es um so entscheidende und zweifellos primäre Werte geht, kann man von allen verlangen:
– sich wirklich und ernsthaft zu informieren, alle kolportierten Aussagen und Behauptungen zu überprüfen
– auf die zu schauen, die durch die Schwersterkrankten an die eigene Belastungsgrenze kommen (u.U. bis zur Aufgabe ihres Berufes genötigt
(dann sind noch mehr zum Tode verurteilt, zusätzlich zu den Akutfällen, denen ein Intensivplatz weggenommen wird durch Ungeimpfte)
– auf die, die unverschuldet um ihre Existenz/vor schwerste Verluste gebracht werden, während sie selbst alles wollen/einfordern.

4. Ein Sprichwort sagt: „Wer A sagt, muß auch „B sagen“„, das heißt:
Wer persönliche Freiheiten einfordert und dabei solidarisches Handeln verweigert,
muss auf Leistungen aus der Solidarität anderer verzichten, die Kosten selbst übernehmen:
Das Gesundheitssystem ist auf Solidarität aufgebaut: daß alle nach ihrem Einkommen ihren Beitrag zahlen (Das Steuergeld aller kommt hinzu).
Wie können sie erwarten, daß ihre Arzt- und Krankenhauskosten (im Intensivfall ausserordentlich hoch) zur Gänze aus dem Pool bezahlt werden?
Den Anteil, entsprechend der Zahl der Geimpften (z. Zt. ca 70 %), sollten sie aus der eigenen Tasche zahlen – oder auf die Behandlung verzichten
(Sie haben sich für das Risiko entschieden oder „Ist ja ohnehin eine Lüge bzw, nur eine Grippe/ein Schnupfen“).

MünchenBlick/ Walter Schober