Laut Verfassung schlägt die Partei den neuen Bundeskanzler/in und damit die Regierung zur Wahl im Bundestag vor, die die Mehrheit der Gesamtmandate hat – aus eigener Kraft (was nur 1957 Hr. Adenauer/CDU gelang, mit knapp 50,2% Mehrheit der Stimmen und damit auch Mandate) oder aufgrund vertraglicher Zusagen eines Partners/mehrerer Partner, also einer Koalitionsvereinbarung.
Nicht d i e Partei ist automatisch am Zug, die die meisten Stimmen erringen konnte, sie wird nur als erste und mit dem ersten Recht versuchen, eine Mehrheit der Volksvertreter zu gewinnen.
Es zu versuchen, darf auch der Zweite: was Hr. Brandt/SPD 1969 gelang – gegen eine Mehrheit der CDU von 3,4 %, was er 972 auf 0,0 5 zu seinen Gunsten verbessern und Hr. Schmidt übergebenm konnte.
Hr. Schmidt/SPD musste aber 1976 die CDU um 6 % (!) vorbeiziehen lassen (mit Partner FDP aber bleiben).
1980 blieb es bei einer Mehrheit der CDU von diesmal nur 1,6 % – er konntedie Koalition aber retten.
Das ist aber genau dieselbe Minderheit der SPD wie jetzt aktuell umgekehrt der CDU gegenüber der SPD! Also keine Aufregung, gleiches Recht für alle!!
Einen Regierungswechsel von der CDU weg auf eine SPD-geführte Koalition aufgrund einer Mehrheit gelang einzig Hr. Schröder 1998 mit 5,8 %, was er 2002 nur durch einen Gleichstand (38,5 % beide, 7 % Grüne)
verlängern konnte, um aber 2005 Merkels CDU um 1 % den Vortritt überlassen zu müssen (in Koalition unter ihr).
Eine wesentliche Neuheit in der aktuellen Situation ist, daß keine der bisherigen Großparteien sagen kann, einen Großteil der Gesamtbevölkerung zu vertreten – sie vertreten je ein Viertel
(25,7 % die eine, die CDU nur 1,6 % zurück mit 24,1 – und das deswegen, weil die CDU-Größen Hr. Söder verhindern wollten, somit abgestraft wurden).
Entscheidend ist: Erstmals sind 2 „kleinere“ Parteien zusammen größer als jede der bisher Großen! Und haben die Jugend hinter sich!
Es ist also richtig, daß sachliche Übereinstimmungen die Mehrheit der Bevölkerung abbilden!
MünchenBlick/ Walter Schober