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Lockdown bei Freiheit der “ Supergescheiten“ – gerecht? Wo verschärfen?
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Lockdown bei Freiheit der “ Supergescheiten“ – gerecht? Wo verschärfen?

Der Lockdown und die Regeln wollen durch Reduzierung der Kontakte die Übertragung des Virus verhindern –
und das wirkt, wodurch es seine Richtigkeit beweist: Die Zahlen der Infektionen und Erkrankungen sinken – die eine Seite.
Daß die Auswirkung sich kaum mindert bei den „am Virus Erkrankten“ und bei den Gefährdeten, die dann, „wenn das Virus hinzukommt“ (also „m i t“ dem Virus“),
schwer eine Überlebenschance haben,
zeigen die täglich weiterhin hohen Todeszahlen aus diesen beiden Gruppen (laut Studien haben 80 % der betroffenen Senioren die Chance verloren).

Beides zusammen zeigt aber eine unzureichende Wirkung, weil sich nicht alle daran beteiligen, sich eine Gruppe bewusst und gezielt absondert,
ja entgegenstellt: Sie wollen alles besser wissen als die Wissenschaftler und die Ärzte und Pfleger mit ihrer unmittelbaren Tageserfahrung inklusive belastendem Scheitern.

Es müssen Wege gefunden werden, daß sich niemand aus der gesellschaftlichen Verantwortung dispensieren, herausstehlen kann – andernfalls zur Verantwortung gezogen werden kann.
Deren Wege müssen verschlossen, nicht offengehalten werden- Wenn Kinder nur online lernen können,
dann „darf“ ein Besserwisser ja seine Meinungsfreiheit online oder per Post kundtun, sich online mit Seinesgleichen versammeln,
e r kann zuhause bleiben, wenn er nicht in der Öffentlichkeit Abstand einhalten und in Verkehrsmitteln und beim Einkauf Maske tragen will
(Masken sind übrigens Filter gegen fliegende Stoffe – wie Aerosole, an denen sich Viren anhaften können -, nicht Absperrung von Gasen wie etwa der Luft).

Es wäre „angemessen“ und „verhältnismäßig“, bei zur Zeit gegebener Lücke in der Gesamtgesellschaft, daß die Gesellschaft in ihren 3 Säulen dafür sorgt,
daß sich alle an der jetzigen Aufgabe beteiligen, daß dabei andernfalls gegen diese Leute zuerst vorgegangen wird,
bevor allein bei den bisher Willigen die Maßnahmen verschärft werden.
Der immer stärker aufkommmende Unmut hat hier seine Wurzeln.

Die Legislative hat das Infektionsschutzgesetz auf Basis des unverzichtbaren unwiederbringlichen Grundrechtes auf Leben und unversehrter Gesundheut erlassen,
die Exekutive hat dies umzusetzen, solange dieses Grundrecht gefährdet ist,
die Jurisprudenz müsste dies im Sinne des Rechtswesens als wissenschaftliches Ganzes gewährleisten statt Grundrechte isolierend zu verselbständigen.

Welche zur Zeit gefährdeten Grundrechte sind in ihrem inneren Zusammenhang zu sehen?
1. Recht auf Leben und unversehrte Gesundheit
(beinhaltet am Lebensabend das Recht auf die Gemeinschaft mit den Lieben, insbesondere in der Stunde des endgültigen Abschieds)
2. Recht auf Lebensunterhalt (online letzte Ausweg)
3. Recht auf freie Lebensgestaltung (zumutbare Arbeitszeit, Zeit für die Familie, für Erholung)
4. Kinderrechte – inklusive Bildung (letzte Ausweg online)

Müssen die Schwächeren die Rechte der Starken gewährleisten, also die Alten, Gefährdeten und Kranken die uneingeschränkt volle Freiheit der Gesunden
nach deren Belieben garantieren
– oder stehen umgekehrt die Gesunden und Starken in der Gesamtverantwortung?

MünchenBlick/ Walter Schober

Nachwort vom 15.2.: Heute ringen 3.427 deutsche Bürger in Intensivstationen um ihr Leben –
verlassen sie diese im günstigsten Fall, dann mit eingeschränkter Gesundheit.
Und da sorgen sich Richter um die uneingeschränkten Freiheiten derer, die sich nicht an der Absicherung der Lebensrechte aller beteiligen!

Nachwort vom 1.März: Ich lese in der heutigen az, daß sich am Freitagabend 300 Menschen am Schwabinger Wedekindplatz trafen, am Gärtnerplatz 250 –
in Gruppen Alkohol trinkend, ohne Abstand einzuhalten, entgegen Lautsprecherdurchsagen der Polizei.
Am Samstag beteiligten sich wieder 110 Personen an einem Autokorso in der Innenstadt – muss diese massive Verkehrsbehinderung aller anderen hingenommen werden,
weil diese nicht anders politische Forderungen stellen können??