Wort zur Lage (Teil 3 wiederholt) – Entscheidendes
Wort zur Lage (Teil 3 wiederholt) – Entscheidendes

Wort zur Lage (Teil 3 wiederholt) – Entscheidendes

1. Da ein Virus nicht aus dem Inneren eines menschlichen Organismus kommt (keine Eigenverursachung,“selbst schuld“ gleichsam),
sondern von aussen durch Kontakte/in einem Kontaktumfeld übertragen wird,
kann seiner Verbreitung dh den Infektionen nur durch eine Beschränkung von Kontakten begegnet werden.

2. Das Infektionsschutzgesetz, auch in der bestehenden Form, bietet den Exekutivorganen die notwendige Basis für entsprechende Maßnahmen
auf dem Weg von Verordnungen, die zunächst für 3 Monate gültig sind – wobei diese Beschränkung den Sinn hat,
bei Wegfall einer Verursachung die Verordnung ausser Kraft zu setzen.
Die gegebenenfalls anrufbare Jurisprudenz muß aus einem „wissenschaftlich geordnetem Ganzen allen Rechtswissens“ bei der Bewertung aller Grundrechte
deren inneren Zusammenhang bedenken:
Im gegenständlichen Fall kann eine In-Anspruch-Nahme eines Grundrechtes (zB eines Freiheitsrechtes) innerhalb aller Mitglieder einer Gesellschaft nicht dazu führen,
daß einzelnen Gliedern das einzig unteilbare, nicht abstufbare Grundrecht abhanden kommen kann: das auf Leben.
Da gibt es nur die Alternative Tod, Todesgefahr.
E i n Glied der Gesellschaft kann nicht von aussen die Lebensqualität eines a n d e r e n Gliedes beschränken.
Das Recht der Gesunden auf uneingeschränkte Freiheiten kann nicht Vorrang haben vor dem Basisrecht auf Leben und Gesundheit aller!

3. In der gegebenen Situation ist folglich die vorgebbare/verfügbare Beschränkung der Kontakte
– sowohl im öffentlichen
– als auch im privaten Bereich
zu befolgen
, von allen (!!) zu befolgen.
sie ist aber in ihrer Sinnhaftigkeit, Angemessenheit und Effizienz offenzulegen (Toter kann sein Grundrecht auf Leben nicht rückfordern!)

4. Die Öffentlichkeitsarbeit der Exekutivorgane und der Medienwelt (der Gesellschaft gegenüber verantwortlich)
hat in der gegebenen Situation die Aufgabe und die Chance, einsichtig zu machen:
– was dieses bisher unbekannte Virus ist, welche Kenntnis man von ihm laufend gewinnt.
Das Virus von heute ist nicht das Virus vor 1 Jahr!
– auf welchen Wegen und in welchen Zeiträumen es zu Infektionen kommt, wie es auch unwissentlich zu Übertrsgungen kommt,
und insbesondere:
– was sagen die Behandler (Ärzte und Pfleger, insbesondere in den Intensivstationen) über die Krankheit (nur Grippe?), ihren Verlauf,
dabei über ihre eigenen Belastungen über das Leistbare und Ertragbare hinaus,
– was berichten Genesene über ihre Leiden und bleibenden Folgen, auch Jüngere – über Langzeitfolgen auch bei mittleren Verläufen.

Damit soll das Wissen, was wirklich vor sich geht, gestärkt werden, die Einsicht in die faktische Situation
– aber nicht Angst und Hysterie ausgelöst werden, was Rattenfänger behaupten und verbreiten.
Die Aufgabe der Verantwortung muss klar werden, für sich selbst und für alle anderen –
auch für die, die die Lasten tragen, für die, die um ihre Existenz bangen und deren Grundlage (das Einkommen) verlieren.

5. Dann kann auch klar hervortreten, daß die verordneten Kontaktbeschränkungen zuerst gegenüber denjenigen durchzusetzen sind,
die ihrer Verantwortung nicht nachkommen und unvernünftig handeln,
die als Leugner, Querdenker, Verweigerer und Provokateure gegensteuern und andere in Gefahr bringen.
Es muss also gefragt werden:
Wo bilden sich die unkontrollierten Kontakte?

6. Es ist zu einfach, primär dort anzusetzen, wo man leichteren Zugriff durch Verordnungen hat und leichter etwas tun kann,
auch wenn nicht das Fakt erwiesen ist, Hotspot der Gefährdung zu sein: Sind dies wirklich die Museen (schwach besucht), die Gaststätten, Kinos/Theater/Konzerträume,
wenn dort im Gegenteil Anstrengungen zum Schutze unternommen werden bei freiwilligen Einschränkungen und Verzichten ?!

7. Was ist mit den nicht eingehaltenen Abständen im öffentlichen Verkehr, auf den Rolltreppen sehr auffallend?
Der Gedankenlosigkeit vieler könnte durch die Öffentlichkeitsarbeit (Pkt 4) abgeholfen werden.

8. Wo könnten nötige Ersatzgelder gespart werden, wenn gegen die wirklichen Gefährder vorgegangen wird?
Diese agieren nicht aus Existenznöten heraus.

9. Auch Richter dürfen nicht falsche Bremsen betätigen, der Verantwortung der Exekutive Grenzen setzen!

MünchenBlick/ Walter Schober