Bayerisches Oberstes Landesgericht
Ministerpräsident Dr. Söder und Justizminister Prof. Dr. Bausback feierten heute in einem Festakt die Neuerrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und führten desen neuen Präsidenten Dr. Heßler in sein Amt ein.
Söder: „Ein Leuchtturm innerhalb der bayerischen Justiz und ein starkes Signal für Eigenständigkeit, Eigenstaatlichkeit und Einzigartigkeit Bayerns.“
Bausback: „Bayerisches Oberstes ist i-Tüpfelchen auf unserer erfolgreichen Rechtspolitik der letzten Jahre!“
Ministerpräsident Dr. Markus Söder sagte in seiner Festrede weiters: „Die Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist ein echter Mehrwert für die bayeri-sche Justiz und die Menschen in Bayern. Wir setzen ein starkes Signal für die Eigenständigkeit, Eigenstaatlichkeit und Einzigartigkeit Bayerns. Die ohnehin schon hohe Qualität der Rechtsprechung bayerischer Gerichte wird durch die-ses Leuchtturmprojekt weiter gestärkt. Durch die Vereinheitlichung von Ent-scheidungen sorgen wir für mehr Rechtssicherheit und Vertrauen in den Rechtsstaat.“
Justizminister Bausback betont in seinem Grußwort: „Mit dem neuen Bayeri-schen Obersten Landesgericht setzen wir das i-Tüpfelchen auf unsere erfolg-reiche Rechtspolitik der letzten Jahre. Denn: Wir knüpfen nicht nur an die große Tradition des Bayerischen Obersten an. Mit der Neuerrichtung machen wir unsere bayerische Justiz noch stärker und um ein bundesweites Alleinstel-lungsmerkmal reicher! Darauf bin ich sehr stolz und freue mich, diesen histori-schen Tag mit Ihnen heute feiern zu können.“
An den neuen Präsidenten gerichtet sagt Bausback: „Sie treten in große Fuß-stapfen Ihrer ehrwürdigen Vorgänger. Aber ich bin überzeugt: Mit Ihrem enor-men Sachverstand, Ihrer ausgeprägten Führungskompetenz, Ihrer großen Er-fahrung und Ihrer außergewöhnlichen Kommunikationsfähigkeit sind Sie die ideale Besetzung für diese herausragende Position des ersten Präsidenten unseres neu errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts! Hierzu gratu-liere ich Ihnen von ganzem Herzen und wünsche Ihnen für Ihre herausfor-dernde und besonders verantwortungsvolle neue Tätigkeit eine stets glückli-che Hand!“
Das Gericht mit Sitz in München und gesetzlich garantierten Außensenaten in Bamberg und Nürnberg wird künftig wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären. Zeitgleich mit der Errichtung des Gerichts zum 15. September 2018 sind die Aufgaben in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten (Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landes-recht) auf das neu errichtete Bayerische Oberste übergegangen. Die Aufga-benübertragung im Strafrecht – insbesondere Revisionen und Rechtsbe-schwerden in Straf- und Bußgeldsachen bei erstinstanzlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte – folgt sukzessive.
MünchenBlick/ Walter Schober (nach einem Text der Pressestelle des Ministeriums)
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