Die Reihe der Denkfehler kann das Migrationsproblem nicht lösen!
Die Reihe der Denkfehler kann das Migrationsproblem nicht lösen!

Die Reihe der Denkfehler kann das Migrationsproblem nicht lösen!

Alle Politiker zäumen das Pferd von hinten auf – und merken dann nicht, daß sie dann in die Rolle des Pferdes schlüpfen, das nach hinten ausschlagen muß bzw. als Wahlkämpfer mit Genuss nach hinten ausschlägt.

Das Pferd richtig von vorne aufzäumen heißt:
– „die Probleme richtig erkennen“ (was ich der CSU weithin bescheinige)
– den richtigen Ansatzpunkt finden, zu benennen und verständlich rüberzubringen (das kann ich lieder nicht bescheinigen) und dort zuzupacken.
Darin versagen leider alle! Aber nur so kann man Zustimmung und Recht bekommen
und zu einer Problemlösung kommen.

Denkfehler 1 ist, nicht zu sehen, daß das weltweite Migrationsproblem primär ein UN-Problem ist und jetzt unsere europäischen Staaten sich politisch an die UN wenden und gegenständlich bei UNHCR und IOM ansetzen müssen.
Das hätte man ohne den Migrations-Pakt schon so sehen müssen.

Denkfehler 2 ist, die Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Konvention=Übereinkunft aller mehr als 140 Signatar-/Ratifizierungsstaaten ernstgenommen zu haben, die somit anteilsmäßig sich an der Aufnahme zu beteiligen haben, jeder einzelne Staat sehr wohl eine Obergrenze hat.

Denkfehler 3 ist in der Folge, alle Aufnahme-Begehrenden e i n e m Verfahren namens „Asyl“ zu unterziehen und nicht
nach den 3 Differenzierungen der Genfer Flüchtlingskonvention vorzugehen.

Denkfehler 4 liegt darin, nach einer „europäischen Lösung“ zu rufen und nicht zu erkennen, daß diese bereits vorliegt mit der Dublin-Regelung, diese aber nicht gesamt-europäisch und als Unions-Lösung praktiziert wird: Die Gesamtunion ist in den Ländern der Aussengrenze
für exterritorial durchzuführende Registrierung/Verfahrensaufnahme/Versorgung und Finanzierung zuständig, überläßt dies aber schäbiger Weise diesen Ländern.

Denkfehler 5 liegt bei den Einzelländern in der
Nichtunterscheidung von „noch nicht eigenes Hoheitsgebiet betreten“ und „im Lande anwesend, wie lange auch immer“ – wobei dann dieses Land national für alles zuständig ist.
Bei richtiger Vermeidung von Denkfehler 4 wäre Rückweisung von der Grenze zu Vrfahrensdurchführung exterritoral im Erstland kein Problem.

Denkfehler 6 liegt bei UNO, EU und weltweit in der mangelnden Bekämpfung der Migrationsursachen – ich spreche hier nicht von Fluchtursachen (die sind politisch zu bekämpfen) – durch eine Entwicklungspolitik und Klimapolitik. Entwicklungsminister Müller hat sicher Recht, zumindest in der Richtung: Mit demselben Geld, in Afrika eingesetzt, kann man das Zehnfache erreichen als mit der Aufnahme der Migranten dann ausserhalb ihrer Herkunftsländer.

Denkfehler 7 liegt in dem Hinausschieben eines Einwanderungsgesetzes und der Ermöglichung legaler Migrationsmöglichkeiten auch in unserem Eigeninteresse im Blick auf den immer stärker werdenden Fachkräftemangel. Diese Verfahren sind sicher in den diplömatischen Vertretungen Deutschlands in den Ursprungsländern durchzuführ, aber

Denkfehler 8: In den Einzelfällen, wo in Europa und in Deutschland bereits Verfahren anhängig sind, sollte man erkennen, ob ein Aufnahmesuchender die Voraussetzungen und Qualifikationen im vorigen Sinne bessitzt und dies berücksichtigen,
und bei jungen Immigranten, die sich gerade in einer dualen Ausbildung befinden, sollte man deren erfolgreiche Aussichten erkunden und dann zumindest die bestehenden Fristenregelungen einhalten, also keine Abschiebungen vornehmen (was leider geschieht, auch zum Nachteil der heimischen Firmen).

Auf Denkfehler 9 werden wir gerade aufmerksam durch den Fall des abgeschobenen Leibwächters nach Tunesien – nämlich bei speziellen Fällen von politischen Flüchtlingen:
Wenn nach diesen wegen kriminellen Verhaltens gefahndet wird/sie dessen angeklagt sind und geflohen sind
und diese Deleikte auch bei uns unter Strafverfolgung stehen, wenn der Mann sich bei uns als Hassprediger betätigt hat und deutsche Behörden tätig geworden sind,
dann muß auch ein Gericht Behauptungen des Betroffenen (ihm drohe Folter in Tunesien) überprüfen und verifizieren: Statt eine Rückholung anzuordnen hätte das Gericht die deutsche Politik auffordern können, sich in Tunesien zu vergewissern, daß dies nicht der Fall ist. Jetzt soll Tunesien das beweisen –
wenn nicht, dürfte er nicht in sein gesichertes Leben auf Sozialhilfe, sondern zur Untersuchungshaft zurückgeholt werden.
Ich habe leider nicht den Eindruck, daß alle bei Gericht erfolgreichen Revisionsverfahren so durchgeführt wurden, daß die Bevölkerung sie mehrheitlich gutheißt.

MünchenBlick/ Walter Schober