„Streit um Asylpolitik“ : wirklich?(Teil1) = verkürzt und damit falsch – wie die EU-Praxis insgesamt
„Streit um Asylpolitik“ : wirklich?(Teil1) = verkürzt und damit falsch – wie die EU-Praxis insgesamt

„Streit um Asylpolitik“ : wirklich?(Teil1) = verkürzt und damit falsch – wie die EU-Praxis insgesamt

Der hitzige politische Streit dieser Tage muß sehr differenzierend auf die Sachebene gestellt werden, es muß auf die Wortbedeutungen eingegenagen werden, es muß der richtige Ansatzpunkt gefunden werden.
Nicht allein in der Bundesrepublik, sondern in ganz Europa ist die einschlägige Politik neu einzustellen.

Auf „Asyl“ abzustellen, nur von „Asyl“ zu reden und die Praxis unter diesem Begriif laufen zu lassen, verkürzt auf eine Teilfrage und führt zu der politischen Misere, in der wir ujns befinden – eigentlich auch in der UNO, also der Weltgemeinschaft.

Es handelt sich um „Aufnahmesuchende/Schutzsuchende“, „Zuwanderungswillige“(schwach formuliert), denen im Ansatz differenziert zu begegnen ist:
1. „Asylanten“ sind per Definition aus ethnischen (Volk, Rasse)) und religiösen Gründen Bedrohte und Verfolgte – was etws einfacher festzustellen sein dürfte.
Nur diese dürfen das Wort „Asyl“ in den Mund nehmen und müssen zu einem Asyl-Verfahren aufgenommen werden.
2. Die Schutzbegehrenden nach der „Genfer Flüchtlingskonvention“ (siehe Artikel in diesem Medium), deswegen als „Konventionsflüchtlinge“ bezeichnet, sind aus „politischen Gründen“ Bedrohte. Sie müßten gesondert einem Verfahren zugewiesen werden – das allerdings in der Praxis komplizierter und aufwändiger sein wird.
3. Die stärkste Gruppe bilden aktuell die Personen, die aus Kriegsgebieten fliehen, sich und ihre Angehörigen aus Todesgefahr in Sicherheit zu bringen gezwungen sehen, solange die Kriegssituation besteht – zunächst im nächstgelegenen kriegsfreien Gebiet, um dann heimkehren zu können.
Die Flüchtlingskonvention gewährt ihnen „subsidiären“ (untergeordneten, vorübergehenden) Schutz, im Grunde pro Person (Anspruch auf Zusammenführung besteht international nicht).

4. Von diesen 3 Gruppen sind Personen zu unterscheiden, die ihr Land wegen schlechter Lebensumstände verlassen, anderswo ein besseres Leben suchen (Man bezeichnet sie als „Wirtschaftsflüchtlinge“). In diese Gruppe einzugliedern sind auch von uns gesuchte Zuwanderer/Facharbeiter.
Diese Verfahren sind im Ursprungsland (Botschaften, konsularischen Vertretungen ..) durchzuführen bzw. auf eigene Kosten in anderen Ländern .
Sie haben keinen Anspruch auf Aufnahme und Verfahren bei uns, dürfen das Wort „Asyl“ gar nicht in den Mund nehmen.

Aber auch Gruppe 1 bis 3 haben keinen Anspruch, in Europa aufgenommen zu werden, geschweige denn gezielt in Deutschland –
keine politische Partei bei uns kann in ihr Programm aufnehmen, alle bei uns aufzunehmen und zu integrieren, welcher Gruppe sie auch angehören. Wieviel Prozent unserer Bevölkerung das will, müßte festgestellt werden! Hilfe muß weltweit geleistet werden!
Soweit es sich um Muslim handelt – es gibt genug moslemisch geprägte Länder auf anderen, auf allen Kontinenten, Länder mit gesicherter Religionsfreiheit.
Schutz und Sicherheit lässt sich auch in Heimatnähe finden, und bei gleicher bis ähnlicher Kultur.

MünchenBlick/ Walter Schober

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