Welchen Stellenwert hat die Genfer Flüchtlingskonvention?
Welchen Stellenwert hat die Genfer Flüchtlingskonvention?

Welchen Stellenwert hat die Genfer Flüchtlingskonvention?

Da dieser Artikel vom November 2017 an Aktualität für die neue Regierung nicht verloren hat, stelle ich ihn in aktualisierter Form erneut ein:

In den zurückliegenden Parteienverhandlungen und in damit berbundenen Fernsehdiskussionen sprachen einzelne Parteien und ihre Repräsentanten immer wieder von dem absoluten Verpflichtungscharakter der Konvention – aber wie s i e sie verstehen wollten,
und beschuldigten sich gegenseitig eines „Verfassungsbruches“.

In meiner Sicht ist es aber dringendst angezeigt, Worte wie das Wort „Konvention“ auf den in ihm steckenden Sinn und Bedeutungsinhalt abzuhorchen, zu hinterfragen.
Dazu muß man eine Kenntnis des Latein haben – und Wissenschaften haben lange Zeit in Latein formuliert (heute noch in der Medizin die Fachbegriffe) oder nach den griechischen Wurzeln. Man muß auch anerkennen, daß unser Rechtssystem ohne das Römische Recht undenkbar wäre.

„Konvention“ (von con-venire – zusammen-kommen) heißt also „Übereinkunft“ (formal, als Akt) und „Übereinkommen“ (im Inhalt, materiell):
Die Unterzeichnerstaaten (es waren 19, also mehr als das damalige „Europa“) und die Staaten, die sich angeschlossen haben (derzeit zusammen 145 !), sind sich dabei über die „Rechtsstellung von Flüchtlingen“ einig geworden und haben ein untereinander gemeinsames Vorgehen (Wege und Inhalt) vereinbart.

Die „Genfer Flüchtlings k o n v e n t i o n“ ist für jeden Einzelstaat nur i m M i t e i n a n d e r
und somit o h n e O b e r g r e n z e b i n d e n d ,
als einzelner ist jeder a n t e i l i g gebunden und hat folglich sehr wohl eine Obergrenze.

Solche Übereinkünfte werden dann von jedem Einzelstaat ratifiziert (ratio-facere – Vernunft, Geltung + machen,umsetzen): also als gültig, geltend erklärt.
Wenn Deutschland damals de Ratifizierung fehlerhaft gemacht und diese Differenzierung unzureichend eingetragen haben sollte –
(mir ist der genaue Wortlaut ministeriell versprochen, aber noch nicht ausgefolgt worden) – ,
dann müsste der jetzige Gesetzgeber (also das Parlament) in der Lage sein, dies ergänzend zu präzisieren.
Fehlt es dazu am politischen Willen? Zählen parteiliche Eigeninteressen mehr, gilt es, politische Konkurrenten auszugrenzen?

Daß keine Sanktionen festgelegt sind für Staaten, die zwar ratifiziert haben (wie gesagt: 145), aber dann ihren Anteil verweigern,
erschwert zwar die Praxis –
aber der Begriff „Konvention“ und die Tatsache der Ratifizierung verdeutlichen das Faktum, daß jeder Einzelstaat sehr wohl eine Obergrenze festlegen kann. (Die ewige Kontroverse Merkel – Seehofer hätte nicht sein dürfen!)
Und: Wenn ein Unterzeichnerstaat seiner Verpflichtung nicht nachkommt, muß man ihm deuutlich sagen: Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden!
Dann ist die Gemeinschaft aber nicht voll an Verpflichtungen diesem Einzelstaat gegenüber gebunden: Sie muß im selben Ausmaß nichts an diesen Staat zahlen.
Wie durchzuführen? Analog zu: Bei jedem Konto, das jeder von uns bei einem Geschäftspartner eröffnet, werden „Soll“ und „Haben“ im Saldo gegenverrechnet – das müsste auch für Staaten eingeführt werden!

Noch etwas wird in unseren Diskussionen nicht beachtet:
Dieser internationale Schutz ist im Gemeinschaaftsabkommen untergegliedert: für
– Asylanten
– Konventionsflüchtlinge (uneingeschränkt laut Kriterien) und
– subsidiär Schutzbedürftige/Schutzberechtigte.

Die zu uns kommen, sind nicht alles „Asylanten“ – es wird aber immer nur von „Asyl“ geredet. Dabei wäre genannte Unterteilung bei den Problemlösungen schon im Ansatz zu berücksichtigen!
Insbesondere: „Subsidiär Schutzberechtigte“ erhalten eine vorübergehende Aufnahme (bei Beachtung und Einhaltung unseres Grundgesetzes) –
eine dauernde Eingliederung in unsere Gesellschaft („Integration“) ist also n i c h t d a s Z i e l !
Parteien, die eine Förderung der Integration, etwa durch Familiennachzug, verlangen, schießen also über das Ziel „Schutz vor Krieg“ hinaus.

Allerdings: Die UNO und betroffene 145-Genf-Partner (übringens im Auftrag der UNO!) müßten für einen echten Schutz anderswo verweilender Familienmitglieder Sorge tragen – aktuell in den Nachbarländern Jordanien, Libanon (beide haben Genf nicht ratifiziert!) und Türkei (hat eingeschränkt ratifiziert: für Flüchtlinge aus Europa!
(Ich bereite einen Artikel über die kürzlich in München stattgefundene Konferenz von Kommunalvertretern aus dem Libanon mit deutschen Partnern vor)

MünchenBlick/ Walter Schober

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