München Juli 2016
Mit grossem Aufgebot an Brauereien feiert München das Bestehen 500 Jahre Reinheitsgebot München
Bei der Eröffnung waren auch Landwirtschaftsminister Helmut Brunner sowie die Präsidenten der Brauereiverbände, Gerhard Ilgenfritz (Private Brauereien Bayern e.V) und Georg Schneider (Bayerischer Brauerbund e.V.), mit dabei.
Das Bayerische Reinheitsgebot: Für Biertrinker auf der ganzen Welt steht es für Qualität und unverfälschten Genuss. Beschlossen wurde die Herstellungsvorschrift, wonach Bier nur aus den Zutaten Hopfen, Malz (Gerste) und Wasser gebraut werden darf, im Jahr 1516 in Ingolstadt. Am 23. April verkündeten der bayerische Herzog Wilhelm IV. und sein Bruder Herzog Ludwig X. den entsprechenden Erlass, der vor 500 Jahren übrigens noch nicht „Reinheitsgebot“ hieß. Die Münchner Brauer weisen mit einem Schild am Maibaum auf dem Viktualienmarkt darauf hin, dass es bereits 1487 ein „Münchner Reinheitsgebot“ gab, das als einer der Vorläufer für das bayerische gilt…
Offiziell belegt ist der Begriff „Reinheitsgebot“ in einem Sitzungsprotokoll des Bayerischen Landtags vom 4.3.1918, seitdem findet er sich als Qualitätsmerkmal auf zahlreichen Bieren – nicht zuletzt den Münchnern. Auch bei ausländischen Marken ist das so, in Großbritannien und den USA findet sich ab und an auf Bierflaschen der Schriftzug „German Beer Purity Law“. Auch die EU hat das Reinheitsgebot schon gewürdigt und dem nach dessen Vorschriften gebrauten deutschen Bier den Rang eines geschützten „traditionellen Lebensmittels“ zugesprochen…
Viedeo :
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Viedo :
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