Um mit Letzterem zu beginnen
und einer Vorbemerkung: Ich hatte keine Kenntnis von dem Herrn, habe nie etwas von ihm gehört und werde nichts von ihm hören wollen – mir geht es um den politischen Vorgang und um das gesellschaftliche Geschehen.
Es gibt anscheinend niemanden, der den wahren Sachverhalt sieht: dass Herr Böhmermann n i c h t gesagt hat: „Ich sage Euch meine Meinung über Herrn Erdogan, das ist mein Kunstwerk“, und dann losgelegt hat.
Nein, er hat mehr gesprochen, als Kontext: Er hatBezug genommen auf eine Tage zuvor in einem anderen Sender gesendete Satire, suf die Erregung darüber in der Türkei mit der Einbestellung des deutschen Botschafters (Absicht: Was Herr Erdogon dort verfolgen lässt, hat gefälligst auch in Deutschland zu unterbleiben – in jedweder Form)
Er hat gesagt: Ich erkläre Euch nun den Unterschied zwischen
– bei uns im Rahmen der künstlerischen Freiheit selbstverständlich erlaubten ironisierenden Aufarbeitung von Sachverhaten (in Verfremdung erkennbar), zwischen Satire
– und auch bei uns nicht erlaubter Schmähung einer Person: am Beispiel eines „Schmähgedichtes,
mit direkten Aussagen über eine Person anhand beispielhaft erfundener Sachverhalte (Es ist nirgendwo die Rede gewesen/berichtet-gemunkelt worden von Kinderschändung und Sex mit Tieren durch Hr. Erdogan).
Erfindung und Überzeichnung sollen das Beispielhafte des Unterschieds von Satire und Schähung herausstellen, niemand wurde beleidigt, niemand braucht sich aufzuregen. Niemand muss vor einem anderen zu Kreuze kriechen, kein Gericht muss bemüht werden.
Ob dies nicht einfacher und klarer gesagt werden kann, ob das nicht geschmackvoller gesagt werden kann – das ist eine ganzn andere Frage.
Zudem hat jeder Bürger die Pflicht, zu überlegen, wie sich seine Handlung (zB Frau Merkel damals bei den Ungarn-Flüchtlingen, Herr Böhmermann hier) auswirken kann.
Und eine dritte Frage ist,ob man diesen Herrn mittels öffentlichem Rundfunk/Fernsehens finanzieren muss.
MünchenBlick/ Walter Schober