Was ist Franchising? (Forum in München, 19. – 21.5.)
Was ist Franchising? (Forum in München, 19. – 21.5.)

Was ist Franchising? (Forum in München, 19. – 21.5.)

Es gibt Warenhäuser, Geschäfte, Wirtschaften und Produktnamen, die in einer Stadt wie München oft bis sehr oft aufscheinen, die einem in vielen Städten und Orten begegnen, in mehreren Ländern. Was für ein Vertriebssystem steckt da dahinter? Wie selbständig oder unselbständig sind die Chefs dieser Häuser? Oft hört man dabei das Wort „Knebelverträge“. Es ist oft von „Existenzgründern“ die Rede, von deren Gelingen und deren Scheitern. Wer kann mit dem Fremdwort „Franchise/Franchising“ etwas anfangen?

„Vertriebsketten“ führt uns näher ans Verstehen, noch näher die Unterscheidung Filialen – Pachtsysteme – Verbund – Franchising, auch wenn es dazwischen noch Mischformen gibt. In ersterem Fall hat eine Firma verschiedene Niederlassungen, eben Filialen – von einem Filialleiter als weisungsgebundenem Angestelltem geführt. Im mittleren Fall lassen sich Kaufleute die Waren von ein und demselben Großhändler liefern oder anders gesagt, sie kaufen gemeinsam ein.
Beim Franchising handelt es sich um ein festes System, besser eine Gruppe von Systemen mit jeweils fester vertikaler Vertrags-Regelung zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmern. Sie sind zudem in einem Verband, dem Deutschen Franchise Verband e.V. (DFV) zusammengefasst – kontrolliert von strengen Statuten (Ethikkodex, System-Check alle 3 Jahre). So wird ein Qualitätsstandard gesichert. Durch Schulungen des Verbandes und Schulungen der Fr-Nehmer, die rechtlich selbständige und eigenverantwortliche Unternehmer sind und bleiben, durch den jeweiligen Fr-Geber kommt es zu ständiger Weiterentwicklung/Optimierung:
Engagement, Konzepterfahrung und Ortserfahrung, die Konzentration auf die Stärken beider Partner ergeben eine breitere Übernahme von Verantwortung. Das ist zeitgemäß und führt zu einer Nachhaltigkeit (auf allen 4 Ebenen: ökonomisch, ökologisch, sozial und kulturell), zum Erfolg. Man nennt es „Green-Franchising“.
In Deutschland gibt es rund 1000 Systeme mit gut 76.500 Franchisenehmern (Großbritannien und Frankreich folgen): 45 % Dienstleistungen,
25 % Handel, 18 % Gastronomie, 12 % Handwerk. Stark im Kommen sind die Sparten Fitness/Gesundheit und Senioren-Betreuung und Entertainment.
Vom Fr-Geber kommt das Erstellen von Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzepten (Richtlinienkompetenz, einheitlicher Markenauftritt), der Betriebsaufbau, die Ausbildung der Partner, ihre laufende aktive Unterstützung und die ständige Weiterentwicklung – erfahrungsgemäß bringt er in den ersten Jahren mehr bei als er zurückbekommt (den Warenwert natürlich immer).
Vom Fr-Nehmer kommt der Kapital-(Betriebsausstattung!) und Arbeitseinsatz sowie die Vor-Ort-Markt-und-Erfolgs-Kenntnis. So kann ein Existenzgründer, der einsteigt, ein „schlüsselfertiges Geschäftskonzept“ erwarten – gegen entsprechende Gebühren (zwischen 0 und 10 %). Das System ist eine Karrierestrategie.
Für den Franchisegeber ist es durch die Multiplikation des Unternehmenskonzeptes eine Wachstumsstrategie – Eroberung des Heimatmarktes und/oder neuer geographischer Märkte.

Im zweitägigen Forum waren die Vormittage Vorträgen gewidmet (Talent; PC-Markt; Managementberatung; Verbandsarbeit; Rechtsfragen; Führung von Mitarbeitern), die Nachmittage Workshops bzw der Mitgliederversammlung. An Ständen belegten Mitgliedsfirmen und Partner reichhaltig ihre Arbeit.
———————–Über die Preisverleihungen folgt ein eigener Artikel.——————–
In einer Pressekonferenz wurde eine akademische Studie über den deutschen Markt vorgestellt und gaben der Verband und einige Firmen (Dienstleistung, Musikschulen, Backwaren, Ports mit Renovierung und Modernisierung rund ums Wohnen – mit eigener Pressemappe) Auskunft.
Auf Nachfrage wurde dem herumgeisternden Vorwurf „Knebelverträge“ gegenüber die Vorsorge von Höchstgerichten klargestellt:
Der Franchisenehmer hat zum Produktfolie des Fr-Gebers eine 20 % zusätzliche Freiheit, es gibt keine Mindestabnahmemenge (beide Partner arbeiten ja auf Erfolg hin eng zusammen), er ist in der Preisbildung frei. In seinem Plenumvortrag hat der Juraprofessor auch klar auf
die entscheidende Bedeutung der vorvertraglichen Aufklärung (mit 4 Grundsätzen, Einzelfragen) und der Widerrufsbelehrung hingewiesen und eine
Liste von Gerichtsreaktionen vorgelegt.
Mein Eindruck war, dass ich mich in einer Gruppe zufriedener, erfolgreicher aber nicht hochnäsiger Geschäftsleute befand.

MünchenBlick/walter.schober@cablemail.de