München Februar 2014
Neujahrsempfang des Bayerischen Sportschützenbundes – Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen BVS, BSSB und OSB
Bayerns Staatsminister des Innern Joachim Herrmann – nunmehr auch zuständig für das Sportgeschehen im Freistaat – war prominentester Redner beim Jahresempfang des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB), der am Dienstag, 4. Februar 2014 im Studentensaal der Münchner Traditionsgaststätte „Zum Franziskaner“ stattfand. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern (BVS).
Künftig können körperbehinderte Schützinnen und Schützen die Disziplinen des Behindertensports in den Vereinen des BSSB und Oberpfälzer Schützenbundes (OSB) schießen. Damit geht die fachliche Begleitung im Bereich Bayerns auf den BSSB und den OSB über. Für dieses richtungsweisende Ereignis hatte der Staatsminister die Schirmherrschaft übernommen.
Neben weiteren hohen Vertretern aus Pollitik und Gesellschaft waren zu diesem Anlass u. a. auch die Staatssekretäre Gerhard Eck und Bernd Sibler sowie Landtags-Vizepräsident Reinhold Bocklet, der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Thomas Kreuzer und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags, Peter Winter, gekommen.
Innen- und Sportminster Joachim Herrmann lobte die „beständige Arbeit“ der bayerischen Schützen: „Sie übernehmen Verantwortung in der Gesellschaft. Solidarität, Kameradschaft, Verantwortungsbewusstsein und Bürgersinn sind dort groß geschrieben!“ Den Plänen der Europäischen Kommission zur Einführung eines einheitlichen EU-Waffenrechts erteilte Herrmann nochmals eine deutliche Absage. „Innere Sicherheit zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe der Mitgliedstaaten. Ich begrüße es, wenn die Europäische Kommission Maßnahmen gegen den grenzüberschreitenden illegalen Waffenhandel treffen will. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich die Kommission auch Kompetenzen anmaßt, die sie nach dem EU-Vertrag nicht hat. Wir haben in Deutschland ein über Jahrzehnte entwickeltes ausgewogenes Waffenrecht, das öffentliche Sicherheitsinteressen ebenso berücksichtigt wie die legitimen Interessen von Sportschützen und Jägern.“