Der Bürger und seine politischen Vertreter, deren Erreichbarkeit und das notwendige Umfeld
Der Bürger und seine politischen Vertreter, deren Erreichbarkeit und das notwendige Umfeld

Der Bürger und seine politischen Vertreter, deren Erreichbarkeit und das notwendige Umfeld

(Dieser Artikel liegt in hiemit Ende Mai überarbeiteter Form vor. Vorausgegangen ist zudem:“ Wer möchte nach 23 Jahren gekündigt werden?“)

Jeder Bürger muss in seinem Wahlkreis seinen Volksvertreter erreichen können, dieser muss auch alle Bürger vertreten – auch die, die ihn nicht gewählt haben.
Jeder erwartet von seinen Vertretern auch, dass sie an den Sitzungen in Parlament und Landtag teilnehmen, an den Beratungen, Ausschüssen; dass sie sich in die Aufgaben und Fragen einarbeiten,
sich sachkundig machen (Aktenstudium, Fachliteratur, Gespräche mit Experten ..) und nicht nur Vorlagen abnicken. Jeder erwartet auch,dass sie für sein Anliegen bzw. Vorschläge Zeit aufbringen.
Wir wissen auch, dass die Volksvertreter viele Termine haben – nicht nur an Arbeitstagen, sondern gerade auch an Wochenenden (wo wir frei haben und bei unseren Familien sind). Und wir freuen uns, wo wir feiern können, dass auch Politiker anwesend sind – je ranghöher, desto mehr.
Fragen wir uns aber auch, wann die Politiker Freizeit haben, überhaupt zuhause sind – wieviel Frauen und Kinder ihren Mann/Vater (oder andersrum) sehen?

Zu alledem rufen wir auch noch an, schreiben eine Email oder einen Brief – und erwarten eine Antwort, ein Eingehen auf unser Anliegen bzw. auf unsere Vorschläge, argumentativ.
Es fällt also Arbeit an, von Politiker(inne)n angesichts des Gesagten nicht oder kaum direkt zu erbringen.

Zum Hineindenken:
1. Gewiss, Auskünfte über Erreichbarkeit und Notizen über Rückruf-Ersuchen können heutzutage per Anrufbeantworter erledigt werden – aber selbst das macht Arbeit.
2. Wenn das nicht gemacht wird: Ist Familienangehörigen zumutbar, ständige gestört zu werden?
3. Email- und Postverkehr ist so aufwändig, dass es nicht ohne Vor-Sichtung und Delegationen abwickeln lässt. Unabhängig davon, vom wem eine Arbeitsleistung erbracht wird:
Sie muss vergütet werden – aber marktkonform und im Rahmen von Qualifikations – N o t w e n d i g k e i t e n (nicht Überqualifikationen)!! Denn:
4. Der inhaltliche Tiefgang ist nur bedingt von der Qualifikation der/des Leistungserbringers abhängig, mehr von den B e r e c h t i g u n g e n , der Legitimation!
Der(Die) Mandatsträger(in) muss so Vieles diktieren – was bleibt, ist einfache Sekretärin-Arbeit!
Wer im Vergleich zur bisheriger Tätigkeit überqualifiziert ist, dem bleibt es freigestellt, ob er/sie die minderbezahlte Tätigkeit annimmt, für die Arbeit zuhause Abzugspunkte akzeptiert –
das ist marktkonform und gilt umso mehr, wenn öffentliche Mittel betroffen sind.
Ergänzung: Formulieren muss der Mandatsträger. Wenn er sich diese Arbeit durch eine höher qualifizierte und kompetente Person abnehmen lässt und dann
Vorlagen kurz kontrolliert und abzeichnet,
muss er diese Mehrleistung aus seinem eigenen Gehalt bezahlen.
Jedoch: ich als Bürger lehne das ab: Wenn ich mit einem Politiker im Gespräch bin, möchte ich ihn selbst als Gesprächspartner haben!!
5. Es ist aber nicht einsehbar, warum es – unter Einhaltung dieser Voraussetzungen – Familienangehörigen und Verwandten grundsätzlich untersagt sein soll,
solche Vertragsverhältnisse einzugehen. Das ist Diskriminierung – und der Wunsch nach Praktikabilität und Vertrauenspersonen ist durchaus berücksichtigenswert!
6. Inwieweit die gegebene Personalausstattung im Landtag den Arbeitsaufwand für j e d e n Abgeordneten abdecken kann, ist mir nicht gesichert bekannt ( e i n e Kraft für 5?) –
das käme dem Steuerzahler sicher auch teurer!
7. Gewünschte Vor-Ort-Bezüge im Wahlkreis, vor allem an Nicht-Sitzungstagen, sind dadurch nicht ersetzbar – am ehesten noch durch den Einsatz der sogenannter
B ü r g e r – oder W a h l k r e i s b ü r o `s: für Mandatare des Bundestags und des Landtags, nach Parteien getrennt und am zweckmäßigsten von den Parteien gemanaget,
– mit anteiliger Vergütung der Betriebs- und Personalkosten entsprechend den gesetzlichen, völlig verschiedenen Vorgaben
– unter Berücksichtigung der Beanspruchungen durch Wahlkämpfe (eigenes Budget)
– unter Gewährleistung der Kommunikation zw. Personal und Mandatsträgern nach den heutigen Telekommunikationsmöglichkeiten.

Alles zusammengenommen zeigt klar: ohne Personal, das zu vergüten ist, geht es nicht.
Es geht nicht um Abzocke und Familien/Verwandten-Versorgung: Die Ehefrauen waren ja meist durch Jobs versorgt! – Fremdpersonen dürfen wohl dasselbe und mehr verdienen?
Es geht schon gar nicht um „Amigo“-Wesen und CSU-„Filz“, denn da handelte es sich ja um ein Natzwerk zur Selbstbedienung v o n a u s s e n
und zur Bedienung n a c h aussen und stand zurecht in der Kritik.
Hier hat auch kein Abgeordneter „aus Gier“ für sich mehr Geld bekommen als ihm zustand („Diese Raffkes!“; sogar die SZ treibt am 25.4.,R 15 Hetze in ihrer Darstellungsform: mit Porträts
wird der Eindruck erweckt, als sei Fraktionschef Schmid der bestbezahlte Politiker nach der Bundeskanzlerin; auch die hämische Schadenfreude der AZ ist Hetze):
Hr. Schmid, ein zum einfachen Volk sehr kommunikativer Politiker, wollte nur – vor seiner Karriere zum Staatssekretär und Fraktionschef! – seine Frau als Mitarbeiterin im obigen Sinne, aber so, dass sie dadurch nicht weniger verdient als vorher als Chefsekretärin eines Wirtschaftsunternehmens. Er hat dabei aber klar gegen obigen Pkt 4 verstoßen; bei der gewählten Konstruktion – selbständiges „Büro- und Schreibservice“ – hätte er als einer der Auftraggeber auch nicht gegen Pkt 4 verstossen dürfen (auch wenn er die finanzielle Obergrenze unterschritten hat!).
Allein dafür muß er nun die politische Verantwortung tragen – er, aber nicht die, die (von welcher Partei auch immer) obige Punkte eingehhalten haben, und auch nicht die Gesamtpartei.

Eine Lösung der Gesamtfrage muss gefunden (natürlich nicht durchgepeitscht) werden! (Je nach Konstruktion sind da ja auch Bundesgesetz-/Bundestagshaushaltsvorschriften involviert.)
Denn: Arbeit fällt an, und Arbeitsleistung muss honoriert werden!

MünchenBlick