– vor allem, wenn Sie Zeit einsetzen und eine Leistung erbringen
– wenn die Arbeit getan werden muss – wenn nicht durch Sie, dann durch eine andere bezahlte Kraft
– wenn diese mehr kostet …
Das sind so die Fragen, die hinter der jetzigen Diskussion um Politiker-Frauen und -Angehörige stehen.
Sicher, es muss im Einzelfall überprüft werden, auch auf die Qualifikation hin, auch auf Über-Qualifikation und Überbezahlung.
Aber ein Vertrag und die Sozialleistungen sind notwendig, denn die vorgesehene Aufwandspauschale darf nicht einfach so ausbezahlt werden – und es darf nichts „schwarz“ gesehehen.
Das Wort „Vertrauensperson“ möchte ich gar nicht in den Mittelpunkt stellen.
Und ein Spezialfall: Jeder, der nicht mit einem Computer aufgewachsen ist, weiss, was es da an Überraschungen gibt, was man da an gerufene Fachleute bezahlen muss! Wenn man da einen 13/ 14-jährigen Sohn hat, der sich nicht nur für Fussball und Mädchen interessiert und bloss Computer-Spiele, sondern sich sachkundig macht…! Ich hätte gerne einen solchen, und ich kenne einige Schüler, die in der PC-Praxis besser sind als einige Informatik-Studenten!! Dazu habe ich schlechte Erfahrungen gemacht mit Studenten, die für 15 Euro die Stunde ins Haus kommen und dann nichts zuwege bringen; die eine Firma gründen und ohne Leistung kassieren! Und dann auch wegbleiben!
Aber so ein Junge, der seine Leistung bringt, freut sich über ein Taschengeld, um mehr handelt es sich ja nicht – dafür können Sie keinen Experten bezahlen!!
Seinen Jungen einzusetzen soll besonders dreist sein?
walter.schober@cablemail.de
Anmerkung einige Tage später: Die Entwicklung macht einen grundsätzlichen Artikel notwendig.
Diese Überschrift hier will auf einen Aspekt hinweisen: Kein Arbeitgeber darf so ohne weiteres von heute auf morgen jemanden kündigen, vor allem nach langer Beschäftigungszeit. Dass genau das von einer Partei verlangt wird, soll in Ordnung sein? Hetzkampagnen im politischen Bereich sollten die Kirche im Dorf lassen und Frauen und Angehörige von Politikern auch als Menschen sehen.
Die Aufrechterhaltung von Altverträgen, also vor 2000, sei als Übergangslösung gemeint gewesen, meint eine Zeitung polemisch. Ja, im Sinne des Ausscheidens eines
Abgeordneten (übrigens, haben alle Parteien gleich viel so lange tätige Abgeordnete?) und damit Wegfall des Vertragsgegenstandes! Nicht im Sinne einer Frist – mir
ist davon nichts bekannt, und der Menschlichkeitsaspekt verstärkt sich mit höherem Alter (Rentenfrage bzw. Andersbeschäftigung).