Anmerkungen zum GWB-Gezänk, Teil 2: Verschärfung und unrühmliches Ende
Anmerkungen zum GWB-Gezänk, Teil 2: Verschärfung und unrühmliches Ende

Anmerkungen zum GWB-Gezänk, Teil 2: Verschärfung und unrühmliches Ende

Am Erscheinungstag meines Artikels (12.4.) war es zu einer Verschärfung gekommen, da der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, bekanntlich SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, bei der EU
„Beschwerde gegen die Zuschlagsentscheidung im Bieterverfahren“ eingelegt hatte, nach einer Vorsprache beim zuständigen Kommissar. Seine Begründung: Verstoß gegen das europäische Beihilferecht durch
Bevorzugung eines der zwei Bieter.
Was folgte, war – nach Beurteilung durch die SZ vom 16.4. – eine „Schlammschlacht“, und was Ude erreicht hat, ist neben der Brüskierung eies SPD-Abgeordneten: ein Schaden für die Mieter der 32
GWB-Wohnungen.
Im Bieterverfahren standen sich 2 Konsortien gegenüber:
– aus den 7 betroffenen Städten München, Nürnberg, Erlangen, Aschaffenburg, Puchheim, Miltenberg und Dingolfing, die den Verbleib in der öffentlichen Hand gewährleistet sehen wollten, aber auch einen Blick auf das noch freie Bauland der GWB geworfen hatte,
– aus einem Konsortium von Privatbietern unter Führung der Augsburger Gesellschaft Patrizia, dessen Gebot nach heutigem Wissensstand um 200 bis 240 Millionen Euro höher lag.
Der Freistaat Bayern sah sich aufgrund der Vorgeschichte (die EU verpflichtete die Bayerische Landesbank zur eigenständigen Konsolidierung und dabei zur Veräusserung ihrer Tochter GWB noch in diesem Jahr) ausserstande, selbst und direkt als Bieter in Erscheinung zu treten – er hääte ein erneutes EU-Verfahren provoziert (was die EU Ministerpräsident Seehofer bei seinem Gespräch in Brüssel vor
einigen Tagen auch bestätigte). Zudem ist es zwar seine Aufgabe, für die Rahmenbedingungen einer gesunden, gerechten und sozialen Wohnungswirtschaft Sorge zu tragen, aber nicht selbst als Käufer, Bauer und Verwalter von Wohnungen in Erscheinung zu treten (Selbst dieser Angriff von OB Ude geht daneben). Man hat aber eine „Sozialcharta“ zum Schutz der betroffenen Mieter erstellt, die durchaus Inhalte aufzuweisen hat (in der AZ aufgelistet).
Nun hatte der Münchner SPD-Abgeordnete zum Landtag Ludwig Wörner aufgrund seines Sitzes in der Bayerischen Landesstiftung schon vor Monaten seinen Kollegen gegenüber angeregt, eine Beteiligung als Bieter in Betracht zu ziehen (soziale Aufgaben gehören durchaus in den Bereich der Stiftung), aber diese Überlegungen waren bis vorige Woche noch nicht abgeschossen gewesen und hatten zu keinem Entschluss des Stiftungsrates geführt (siehe die Aussage des Vorsitzenden Kupka in der SZ vom 14.4.). Es ist folglich kein Angebot an eines der Konsortien ergangen (also keine Diskriminierung und Bevorzugung des einen) und nicht an beide (das hätte ja an der Angebotsdifferenz zwischen beiden nichts geändert). Weder Vorstand noch Verwaltungsrat der Landesbank (zumindest in der beschlussnotwendigen Mehrheit) lag am 8.4. diesbezüglich etwas vor, das er hätte beachten müssen – infolgedessen ist der um 11 Uhr 30 verkündete Zuschlag der GWB-Wohnungen an den Mehrbieter rechtens, die Pfeile von OB Ude zielen daneben.

Die Staatsregierung hat sich am Folgetag n a c h ihrer Tagesordnung mit der Situation (erfolgter Verkauf an das Patrizia-Konsortium) befasst, die durch die Wörner-Idee angestossenen aber nicht
abgeschossenen Überlegungen in der Landesstiftung besprochen und eine Empfehlung an dieselbe formuliert, diese ernsthaft zu prüfen. Es hat keinen „Kabinettsbeschluss“ gegeben, wie OB Ude
behauptet – ein solcher müsste protokollarisch festgehalten sein, zudem sind Freistaat und Staatsregierung nicht berechtigt, der eigenständigen Landesstiftung Weisungen zu erteilen. Es geht auch nicht um eine Beteiligung des Freistaates an einem Kauf-Gebot – meine eigenen Fragen bezüglich eines nachträglichen Einstiegs in eine Konsortialstruktur habe ich in meinem
ersten Artikel formuliert. Aber die SZ hat in ihrem Kommentar am 16.4. (Müller R 13) richtig erkannt, dass Sitz und Stimme der Landesstiftung im Besitzergremium „den Mietern das Gefühl von mehr Sicherheit“ gegeben hätte. Also sind die Mieter durch die vorzeitige Absage von MP Seehofer infolge der Gehässigkeiten Hr. Ude`s (dem politischen Gegner schaden, keinen Erfolg gönnen, die Mieter
beunruhigen bis aufhetzen – Parteifreund Wörner wird totgeschwiegen statt „Die Idee kam von uns“) die wirklich Leidtragenden.

walter.schober@cablemail.de