Die Gesetzgebung des Bundes im Wohnbau/Wohnraumförderungsbereich und deren Umsetzung durch die Exekutive ist mit der Regionalisierung in die Zuständigkeit der Länder übergegangen (unter weiterer Gültigkeit bestehender Bundesgesetze, die Umsetzung unterliegt den Landesbaudirektionen und Bezirksregierungen.
Bayern hat einen
Wohnungspakt
2015 in Kraft gesetzt,
der derzeit auf 3 Säulen beruht:
– Staatliches Sofortprogramm
– Kommunales Wohnraumföderungsprogramm
– Staatliches Wohnraumförderung (siehe Artikel über die Bilanz 2019)
1. Das Staatliche Sofortprogramm
für Einheimische mit niedrigem Einkommen und anrkannte Flüchtlinge (Voraussetzung für eine gelingende Integration)
Der Freistaat ist seiner Verantwortung gerecht geworden mit bayernweit
39 Wohnanlagen, die er selbst plant und baut, kurzfristig und kostengünstig,
weitgehend auf staatlichen Grundstücken und mit den Vorteilen modularer Bauweise und großteils in Holzbauweise, auf ein standardisiertes Raumprogramm zurückgreifend.
Mehr als 2.800 Menschen soll so mit 600 Wohnungen ein Zuhause geboten werden mit der Investition von 100 Mill Euro.
Davon waren bis Ende 2019 29 fertiggestellt (über die Anlage im Münchner Süden haben wir berichtet), die restlichen 10 folgen 2020/21: Im März startete das Projekt in Oberhausen,
das größte mit 95 Wohnungen für mehr als 500 Bewohner.
2. Das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm
Der Siedlungsdruck in und um die bayerischen Ballungsräume wächst. Immer mehr Menschen suchen in deren Umkreis nach Wohnmöglichkeit. Insbesondere die oberbayerischen Gemeinden um München sehen sich vor Herausforderungen gestellt, nicht nur vor ihre eigenen: ihre Orte nachhaltig zu entwickeln.
So hat sich der Oberbürgermeister Münchens kürzlich mit den Bürgermeistern im Umfeld getroffen – auch die bayerische Staatsregierung hat beide Probleme erkannt und ist aktiv geworden:
mit Planungszuschüssen für modellhafte Planungen und Forschungen von allgemeinem Interesse, u.a. für energieeffiziente, flächensparende und klimagerechte Siedlungskonzepte.
Die Projekte werden dann dokumentiert und Regierungen, Gemeinden und Planern zur Verfügung gestellt – als Impulsgeber für ähnliche ortsplanerische Problemstellungen.
So übernimmt der Freistaat mit Euro 120.000 die Hälfte der Kosten für einen Ideenwettbewerb für ein
„Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept „(ISEK),
den die Gemeinde Hebertshausen (Landkreis Dachau) 2018 ausgeschrieben hat: für die beispielgebende Nutzung innerörtlicher Brachflächen (ehemalige Fabrik-/Handwerk-Areale) und Aufwertung der Naturräume (Mühlbach und Amper),
also in unmittelbarer Nähe zum Ortskern und nicht durch Schaffung eines Neubaugebietes auf der grünen Wiese. Ein breites Angebot an Wohnformen und die gesamte Ortsentwicklung sind im Blick.
Die jeweiligen Wohnraumförderprogramme, durch den jeweiligen Regierungsbezirk geregelt, zugunsten der Bürger über die Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Investoren sind dann einsatzbereit.
MünchenBlick/ Walter Schober
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