Es ist ein Meer von Baukränen und eine Reihe von Rohbauten, was einem beim Vorbeifahren geboten wird. Was fertig ist (Schule, Wohnungen), das sieht man erst, wenn man in die Tiefe des großen Baufeldes geht.
Es entsteht hier ein neues Stadtquartier durch eine ganze Reihe von Bauträgern, insbesondere Wohnbaugenossenschaften und -firmen,
und diese haben sich zu einem gemeinsamen Management zusammengetan,
und 50 % der Wohnungen sind an Förderprogramme gebunden (München Modell und EOF in allen Stufen):
Es geht um bezahlbare Mieten.
Und vorne entsteht eine Quartierszentrale als zentraler Treff- und Servicepunkt direkt am Quartiersplatz, zu dessen Nutzung eine Genossenschaft gegründet wird, deren Mitglied alle werden können.
Die Tram 16 ist schon längst da (z. Zeit Bus 36 wegen Baustelle Ismaningerstrasse/Herkomerplatz) von den U-Bahnen Max Weber Platz und Arabellapark.
Wer kann sich Hoffnungen machen, vom Wohnungsamt der Stadt München (Teil des Sozialreferates) auf Antrag einen Bezugsschein zu bekommen?
Das regelt das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) nach dem Wohnungsbindungsrecht.
Als Bezieher mittlerer oder geringer Einkommen benennen Sie im Antrag Ihr Bruttoeinkommen, aus dem dann –
und das ist entscheidend –
das „bereinigte Bruttoeinkommen“ entsprechend Ihrer persönlichen bzw. familiären Situation errechnet wird,
das dann mit den vorgegebenen Einkommensgrenzen (nach „bereinigtem Einkommen“ gestaffelt) verglichen wird.
Es geht also nicht um die Summe Ihrer Einkommen vor Steuern und Abzügen, sondern von Ihrem Bruttoeinkommen werden Abzüge vorgenommen:
Ihre Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten/Versorgungspflichten, Behinderten-Freibetrag (Euro 4.000 ab 50-Grad Behinderung), Sparer-Pauschbetrag und andere pauschale Abzüge (10 %, wenn Sie Steuern zahlen; ebenso 10 % bei laufenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und weitere 10 % bei einer Lebensversicherung oder Altersvorsorge – wobei es nicht auf die tatsächliche Höhe von Steuern und Beiträgen ankommt).
Eine Einzelperson kann bei einem Jahres-Einkommen von 38.500 Euro noch die Chance haben, die München Modell-Grenze nicht zu überschreiten.
Wichtige Anmerkung: Die Gesetzgeber des Bundes und der Länder haben immer, also auch in der Vergangenheit, für die verschiedenen Förderprogramme das „bereinigte Einkommen“ als Grenze festgelegt – die Fördergelder haben ja den sozialen Wohnungsbau und bezahlbare Mieten (Blick auf die individuelle Situation des Bürgers) zum Ziel.
MünchenBlick/ Walter Schober
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