Sie erhalten immer wieder Emails, eine Zeitschrift zum Test zu bestellen. Wenn man sich zu einem Gratis-Gewinnspiel anmeldet, wird einem eine Reihe solcher „Belohnungen“ angeboten.
Dringender Ratschlag: Wenn nicht ausdrücklich dabeisteht „Test endet automatisch“ – verzichten Sie darauf!!
Bei den Münchner Zeitungen (SZ, Merkur, tz, az) ist ein 2-Wochen-Test unbedenklich, er endet automatisch. Sie werden nur angerufen, ob Sie zufrieden sind und nicht doch ein Abo wollen. Ein Nein wird ohne weiteres akzeptiert.
Besdonders bedenklich ist ein 4-Nummern-Test der Wochenzeitschrift „Die Zeit“.
Man denkt, dass dies ein seriöses Blatt sei – aber die haben es wohl nötig, Fallen für ein längeres Abo zu stellen und
dann auf Bezahlung zu beharren (Mahnungen, keine Antworten, Einschaltung eines Inkasso-Büros und Drohung mit Gericht).
Die Rechtslage wäre, dass ein rechtsgültiger Vertrag nur zustande kommt, wenn i m M o m e n t der Unterschriftleistung (ob ein Internet-Klick eine Unterschrift ersetzt, müsste von a l l e n Gerichten geklärt werden) klar ersichtlich ist, welche Leistungen man erhält und welche Leistungen (Zahlungen) zu erbringen sind.
Von der „Zeit“ erhalten Sie einen Code für die Lieferung von 4 Gratisausgaben und die Mitteilung, danach verbilligt (mit Preisangabe) weiterlesen zu können. Sie bestellen ausdrücklich 4 Gratisausgaben und meinen, dann angerufen (wie von den Münchner Zeitungen bzw. deren Werbeagenturen) oder angeschrieben zu werden, ob Sie verbilligt weiterlesen wollen.
Die unter dem Code erwähnten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind dort nicht anklickbar, erst ganz unten auf der Seite.
Und da wird NICHT zwischen A k t i o n s a n g e b o t e n (wie ein Test es ist) und regulärem Abo unterschieden, es ist nur von Letzterem die Rede.
Damit ist das gesetzliche Erfordernis, vor Unterschrift/eventuell Klick k l a r über zu erbringende Leistungen informiert zu sein, n i c h t e r f ü l l t.
Erst nach Tagen werden Sie in einem „Begrüssungsschreiben“ informiert, dass Sie nach Erhalt der dritten Ausgabe kündigen müssen, damit kein Dauervertrag zustande kommt.
Wenn Sie nicht die Vorgänge ausdrucken und die erhaltenen Ausgaben nicht separat ablegen, können Sie insbesondere bei einer Wochenzeitschrift leicht den Überblick verlieren. Sie können zwar dann jederzeit kündigen, das Geld für gelieferte Ausgaben wird aber stur verlangt. Das Wort „Kulanz“ ist bei der „Zeit“ unbekannt (beim Herder-Verlag
bezüglich „Christ in der Gegenwart“ aber selbstverständlich).
Die Vorgangsweise der „Zeit“ ist ihrer nicht würdig, sie sollte dier Münchner Praxis übernehmen und zudem kulant sein.
Auf Zuschriften wird nicht eingegangen, eine angeforderte Kopie des Bestellwortlautes mit Internet-ID-Nummer des
„Besteller-PCs“ trotz mehrfachen Verlangens nicht zugesandt.
Aus obigen Gründen ist der Vertrag ohnehin nicht rechtswirksam, ebenso alle Fristen.
Meine lieben Leser, meiden Sie den Test dieser Zeitschrift!
Walter Schober, Chefredakteur
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